Bedingte Haftstrafe

Bursche schächtete Schafe mitten auf Wiese: Urteil

Tierecke
17.10.2016 19:26

Weil er drei Schafe auf einem Hof im oststeirischen St. Margarethen an der Raab illegal geschächtet hatte, ist ein 18-Jähriger mit türkischen Wurzeln am Montag zu einem Monat bedingter Haft verurteilt worden. Der Vorfall hatte sich im April abgespielt und für großes Aufsehen gesorgt. So hatte der Bursche im Beisein seiner Mutter sofort nach dem Kauf der Tiere diese von der Weide geholt, auf einer Wiese mit einem Kehlschnitt getötet und ausbluten lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der zum Tatzeitpunkt 17-jährige Lehrling hatte bei dem Schafbauern angerufen und sich nach den im Internet angebotenen Schafen erkundigt. Die Familie des Beschuldigten wollte die Genesung des Vaters feiern und deshalb drei Tiere opfern, schlachten und essen. Das Landwirtspaar stimmte dem Verkauf zu, doch als die Schafe am 9. April abgeholt wurden, wollten der Bursche und seine Mutter sie gleich am Hof schlachten. Der Bauer stimmte zu und zeigte ihnen einen Platz zwischen zwei Gebäuden, den die Nachbarn nicht einsehen konnten.

Nach und nach seien die Tiere von der Weide geholt worden: "Ich legte sie auf den Boden und meine Mutter hielt die Beine hinten fest. Dann sagte ich einen Spruch aus dem Koran und hielt den Schafen die Augen zu", schilderte der 18-Jährige. Die Richterin erkundigte sich nach dem Spruch, woraufhin der junge Mann sagte, dass davon das Schaf ruhig werde und sich schlachten lasse. Zwei bis drei Minuten habe es gedauert, bis die Tiere tot waren - bewegt hätten sie sich nicht viel.

Angeklagter: "Vom Tierschutzgesetz erst bei Polizei erfahren"
Der Angeklagte will nicht gewusst haben, dass man die Schafe so nicht schlachten darf. Vom Tierschutzgesetz habe er erst bei der Polizei erfahren. Gelernt habe er das Schächten von seinem Onkel in der Türkei. Dort habe er einmal zugesehen. Die mitangeklagte Mutter sagte: "Es wäre besser, wenn wir die nicht geschlachtet hätten, aber wir mussten ein Opfer bringen." Zugeschaut habe sie nicht: "Ich habe Angst vor Blut." "Das Schaf wahrscheinlich auch", merkte die Richterin an.

Die Frau, sie ist seit 16 Jahren Österreicherin, versuchte sich vor Staatsanwalt Rudolf Fauler zu rechtfertigen: "Ich weiß nicht, wie das sonst die Österreicher machen." "Aber Sie sind ja Österreicherin und keine Türkin und auch wenn Sie eine wären, müssten Sie sich auch an unsere Gesetze halten", so Fauler. "Können wir das vergessen?", fragte die 46-Jährige via Dolmetscher. "Nein, sicher nicht", erwiderte Fauler sichtlich verblüfft von der Frage.

Gemeinnützige Arbeit von Mutter abgelehnt: "Bin zuckerkrank"
Die Richterin bot der Mutter eine Diversion an: 150 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb von sechs Monaten. Die Beschuldigte wollte diese erst nicht annehmen: Sie sei zuckerkrank und könne nicht arbeiten, außerdem müsse sie auf ihren Mann schauen. Erst auf deutliches Anraten, das Angebot anzunehmen, wollte sie es mit ihrem Mann besprechen.

Die Richterin wies sie darauf hin, dass sie das doch selbst entscheiden könne - zumal sie ja volljährig sei. Schließlich durfte sich die Frau aber mit ihrem Gatten vor der Tür beraten und sagte danach, sie wolle lieber eine Geldstrafe und keine gemeinnützige Arbeit. "Das gibt es bei Tierquälerei nicht. Der Strafrahmen beträgt bis zu zwei Jahre Haft", verschärfte die Richterin die Gangart. Letzten Endes willigte die Beschuldigte ein und nahm die Diversion an.

Ihr Sohn fasste dagegen ein Monat Haft aus, jedoch bedingt und mit Probezeit. Außerdem bekommt er ein Jahr lang eine Bewährungshilfe. Er nahm sein Urteil sofort an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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