Die beiden hatten einander über einen gemeinsamen Bekannten auf Facebook kennengelernt. Recht bald kam der 20-Jährige beim Chatten zur Sache und wollte von dem Mädchen, das sich zu diesem Zeitpunkt als 15 ausgab, wissen, ob es noch Jungfrau sei und er "der Erste" sein dürfe.
"Es ging Ihnen darum, den schnellen Schuss zu bekommen"
Da das Mädchen beides bejahte, kam es zu einem Treffen, wobei der 20-Jährige plötzlich vorgab, er müsse in seine Wohnung und das Ladegerät für sein Handy holen, weil der Akku leer sei. Die vermeintlich 15-Jährige begleitete ihn, landete aber in der leer stehenden Wohnung des Stiefvaters eines Freundes des 20-Jährigen, der sich von jenem die Schlüssel zur "sturmfreien" Bleibe besorgt hatte.
Dort kam es dann zum Geschlechtsverkehr, wobei das Mädchen kurz davor laut Anklage offenbar doch "kalte Füße" bekam und ihr wahres Alter nannte. "Das war Ihnen vollkommen egal. Es ging Ihnen darum, den schnellen Schuss zu bekommen", hielt Richter Norbert Gerstberger dem Angeklagten vor. Erst als die Elfjährige zu weinen begann, ließ der Bursche von ihr ab.
Angeklagter hatte damals "drei bis fünf Mädels" parallel
In seiner Einvernahme erklärte der junge Mann, sich nicht an das Mädchen erinnern zu können. Er habe im fraglichen Zeitraum mit "drei bis fünf Mädels" geschlafen und könne diese nicht mehr zuordnen. Aufgrund eines DNA-Tests steht allerdings zweifelsfrei fest, dass er mit der Elfjährigen intim war.
Hätte er ihr wahres Alter von Anfang an gekannt, "hätte ich es gelassen", sagte der 20-Jährige. Immerhin habe er seit sechs Jahren eine Freundin - diese ist derzeit im dritten Monat schwanger.
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