Bedingte Haftstrafe

Bub bei Feier in Kopf geschossen: Schuldspruch

Österreich
22.05.2014 11:56
Ein Steirer ist am Donnerstag am Grazer Straflandesgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der 38-Jährige hatte im Zuge einer Feier im vergangenen Sommer einen Buben mit dem Luftdruckgewehr erwischt. Das Kind erlitt schwere Kopfverletzungen, der Mann fühlte sich aber in keinster Weise schuldig.

Es war ein ziemlicher Wirbel bei der Geburtstagsparty, bei der es auch einen Schießstand zur Unterhaltung gab. Stundenlang ging alles gut, doch als einer der Gäste sein Gewehr nachlud, löste sich ein Schuss und traf einen achtjährigen Buben. Das Kind erlitt eine schwere offene Schädel-Hirn-Verletzung. Die Ermittlungen gestalteten sich schwierig, weil zunächst der Vater des Buben angegeben hatte, geschossen zu haben. Ein zweiter Gast machte ebenfalls eine Falschaussage und wurde deswegen bereits im Jänner zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt.

Angeklagter fühlte sich in keiner Weise schuldig
Richterin Susanne Haas bot dem Unglücksschützen bei der ersten Verhandlung zu Beginn des Jahres eine diversionelle Einigung an, doch er lehnte das Angebot ab. Er erklärte, er fühle sich in keiner Weise schuldig, das Kind sei plötzlich dazwischen gerannt. Der Schießbereich soll außerdem mit einem Absperrband gesichert gewesen sein. "Ich habe keine Chance gehabt, auszuweichen", beteuerte der Angeklagte.

Dem Kind geht es mittlerweile wieder gut, es wurde als Zeuge gehört. Richterin Susanne Haas befragte den Buben in einem eigenen Zimmer, dieser Teil der Verhandlung wurde per Video übertragen. "Ich bin in der Ecke gestanden und hab' zugeschaut", erzählte der Bub. Von Herumrennen sei keine Rede gewesen, auch an das Absperrband konnte sich der Achtjährige nicht erinnern. "Dann bin ich getroffen worden, der Papa hat ein Handtuch draufgetan und mich zum Arzt gebracht", schilderte der kleine Zeuge.

Bedingte Haft und Geldstrafe
Die Richterin glaubte ihm und verurteilte den 38-Jährigen. Sein Verteidiger hatte zuvor gemeint: "Luftdruckschießen ist einfach Tradition bei uns am Land, ohne Absperrung. Soll sich ein Partygast dagegen auflehnen? Das ist unrealistisch." Der Angeklagte wurde zu drei Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 2.400 Euro unbedingt verurteilt und erbat sich Bedenkzeit.

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