Suchtmittelgesetz

Bis zu zwei Jahre Haft für öffentliches Dealen

Österreich
09.03.2016 13:31

Justizminister Wolfgang Brandstetter hat am Mittwoch Details zur Novelle des Suchtmittelgesetzes vorgestellt. Im Zuge dessen soll ja der Suchtgifthandel im öffentlichen Raum als eigener Tatbestand aufgenommen werden. Brandstetters Vorstellungen zufolge soll dies mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Bereits im nächsten Justizausschuss soll die Novelle behandelt werden.

Vor allem die Polizei hatte massiv auf Gesetzesänderungen in diesem Bereich gedrängt. Mit Jahresbeginn trat eine Änderung im Strafgesetzbuch in Kraft, die die Gewerbsmäßigkeit neu definierte. Der Nachweis, der Voraussetzung war, um Dealer in Untersuchungshaft zu nehmen, wurde laut Ermittler dadurch schwerer.

Nachweis für Gewerbsmäßigkeit nötig
Für den Nachweis der Gewerbsmäßigkeit müssen die Ermittler unter anderem sicherstellen, dass dem Verdächtigen mindestens drei Fakten nachgewiesen werden und dass er zumindest 400 Euro pro Monat mit seinen Geschäften verdienen wollte. Drogenfahnder klagten, dass das Dealen vor allem in Wien an bestimmten Hotspots in den vergangenen Wochen stark zugenommen habe.

Um nicht die Neudefinition der Gewerbsmäßigkeit, die ja auch für andere Bereiche des Strafgesetzbuches gilt, wieder aufschnüren zu müssen, schlugen Experten wie der Wiener Drogenkoordinator Michael Dressel vor, das Suchtmittelgesetz um den Tatbestand des Drogenhandels im öffentlichen Raum zu erweitern. Am Montag einigten sich die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP im Grundsatz auf diesen Weg. Der eigene Straftatbestand soll es nun ermöglichen, Straßendealer wieder leichter in U-Haft zu nehmen.

Der neue Straftatbestand soll dabei nach Brandstetters Vorstellungen nicht nur die typischen Hotspots wie Verkehrsmittel, Stationen, öffentliche Gebäude und den Straßenverkehr umfassen. Es sollen auch andere Orte beinhaltet werden, wie etwa Stiegenhäuser und dergleichen.

"Verschärfung so rasch wie möglich umsetzen"
"Unser Ziel ist es nun, diese Verschärfung so rasch wie möglich umzusetzen", betonte Brandstetter. "Man darf aber über die Verschärfung der Strafdrohung hinaus nicht verkennen, dass es sich hier um ein tieferliegendes, nicht nur strafrechtliches Problem handelt, und es daher auch Maßnahmen im sozialen und integrationspolitischen Bereich braucht, um es nachhaltig lösen zu können."

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