Steyrer Mordprozess

Bekannte erdrosselt: 18 Jahre Haft für Täter

Österreich
17.03.2014 18:49
Ein 26-jähriger Oberösterreicher ist am Montag im Landesgericht Steyr zu 18 Jahren Haft verurteilt worden, weil er eine Bekannte im Drogenrausch erdrosselt haben soll. Die Geschworenen waren der Meinung, dass er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Sie folgten mit dem Urteil der Ansicht des Staatsanwalts, der eindeutig den Tatbestand des Mordes erfüllt sah. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Anklage warf dem Mann vor, er sei am 26. Juni des Vorjahres in die Steyrer Wohnung des Opfers, zu der er einen Schlüssel hatte, gegangen. Während die junge Frau am Sofa schlief, soll er eine Kordel aus einer Badetasche gelöst und wenig später die 24-Jährige damit erdrosselt haben. Der Beschuldigte gab die Tat zu und machte seinen Crystal-Meth-Rausch dafür verantwortlich. Er schilderte vor Gericht, wie er die Tote gewaschen, die Couch gereinigt und die Leiche gemeinsam mit einem Freund versteckt habe. Dann seien sie nach Tschechien gefahren, wo sie einige Tage später festgenommen wurden.

Zurechnungsfähig: "Felsenfest in der Realität" verhaftet
Rätselhaft blieb bis zuletzt die Frage nach dem Motiv. Der Staatsanwalt stellte die Frage, ob es die reine Lust am Töten gewesen sein könnte. Ein Freund des Angeklagten hatte bei der Polizei ausgesagt, der Angeklagte hätte einmal Sex mit einer Leiche haben wollen, schwächte das im Prozess aber wieder ab. Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner hält die Vermutung des Beschuldigten, sein Unterbewusstsein habe dem Opfer die Schuld an seinem neuerlichen Abgleiten in die Sucht gegeben, für schlüssig.

Die Gutachterin bescheinigte dem Angeklagten allerdings eindeutig Zurechnungs- und damit Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Auch wenn er unter Crystal-Meth-Einfluss stand, sei er "felsenfest in der Realität" verhaftet gewesen. Der Verteidiger verlangte ein anderes Gutachten, was vom Gericht abgelehnt wurde. Der Anwalt des 26-Jährigen hielt bis zuletzt auch eine "Rauschtat", auf die nur bis zu drei Jahre Haft stehen, für möglich.

"Von Reue habe ich aber nicht viel gesehen"
Der Richter begründete das hohe Strafausmaß mit der besonderen Grausamkeit der Tat. Mildernd wurden das Geständnis und der ordentliche Lebenswandel gewertet. Der Staatsanwalt hatte sogar eine Haftstrafe von "20 Jahren oder mehr" gefordert. Der Angeklagte sei zwar geständig, "von Reue habe ich aber nicht viel gesehen". Der Beschuldigte "zerfließt eher in Selbstmitleid". Er habe sich bisher nicht einmal bei den Eltern des Opfers entschuldigt - das tat der Mann dann aber in seinem Schlusswort. Die Privatbeteiligten-Vertreterin wies zudem darauf hin, dass der 26-Jährige mit dem Handy der Toten sogar SMS an deren Mutter geschickt habe, um den Anschein zu erwecken, die Tochter sei noch am Leben.

Die Gesichtstätowierung des Angeklagten - die Zahl 187 - war mehrfach Thema im Prozess. "Das ist ein Polizeicode für Mord", erklärte der 26-Jährige. Er will das Motiv aber nicht deshalb ausgewählt haben, sondern weil er es aus Hip-Hop-Songs kenne.

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