"Generalprävention"

Baby zu Tode geschüttelt: 8 Jahre Haft für Vater

Österreich
09.10.2015 12:38
Ein 23-jähriger Kärntner ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte seine zwei Monate alte Tochter laut Anklage im März dieses Jahres so heftig geschüttelt, dass das Kind an seinen schweren Verletzungen starb. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Norbert Jenny, erklärte, man habe es sich nicht leicht gemacht. Offenbar seien die ersten Angaben des Angeklagten richtig gewesen, als er gesagt habe, das Kind sei ihm hinuntergefallen. Dass es außerdem geschüttelt worden sei, habe das medizinische Gutachten ergeben. Die späteren Angaben des Angeklagten, das Baby sei minutenlang von der Mutter geschüttelt worden und habe in dieser Zeit dauernd geschrien, könne nicht richtig sein. So ein Ablauf sei medizinisch unmöglich, weil nach kurzer Zeit eine Atemlähmung eintrete.

Weiters meinte Jenny, die Höhe der Strafe sei auch aus Gründen der "Generalprävention" festgelegt worden. Man wolle der Öffentlichkeit signalisieren: Wenn du so etwas machst, musst du mit einer hohen Strafe rechnen. Das Gericht sei bei der Strafbemessung nicht von einem Tötungsvorsatz, sondern von einem Misshandlungsvorsatz, der den Tod herbeigeführt habe, ausgegangen.

"Es ist die klassische Überforderung"
Staatsanwältin Sandra Agnoli hatte einen Schuldspruch gefordert. Für sie war die Tat die Folge einer Impuls-Kontrollstörung. "Es ist die klassische Überforderung von 'Jetzt hör endlich auf zu schreien'. Es hat nichts mit mangelnder Liebe zu tun, sondern es war eine punktuelle und falsche Reaktion", erklärte die Anklägerin.

Es kämen nur zwei Personen für die Tat infrage: die Mutter oder der Vater des Kindes. Sonst sei niemand in der Wohnung gewesen, führte Agnoli aus. Die Kindesmutter sei stets bei ihrer Aussage geblieben, sie habe detailreich erzählen können. Der Angeklagte hingegen habe in den Einvernahmen stets neue Versionen präsentiert. Für sie steht daher außer Frage, dass "hier der tatsächliche Täter vor Gericht sitzt".

Angeklagter laut Gutachten geistig minderbegabt
Verteidiger Philipp Tschernitz verlangte einen Freispruch. Der Angeklagte - laut psychiatrischem Gutachten geistig minderbegabt - sei nicht in der Lage, einer Vernehmung in ausreichendem Ausmaß zu folgen, meinte er. Daher ist es aus seiner Sicht unzulässig, ihm für seine verschiedenen Varianten des Tathergangs eine Lüge zu unterstellen. "Er kann es einfach nicht besser", sagte Tschernitz. Es sei sehr gut möglich, dass auch die Mutter überfordert gewesen sei und die Taten gesetzt habe. Der Vater habe seine Tochter geliebt und habe ihr sicher nichts angetan, schloss er.

Ältere Verletzungen bei Obduktion gefunden
Am Beginn des Prozesstags waren die Gutachter am Wort gewesen. Für den Mediziner war klar, dass der Säugling durch eine traumatisch bedingte Atemstörung gestorben ist. "Das Kind wurde am Brustkorb fixiert und heftig geschüttelt, das kann sehr kurz - nur fünf bis zehn Sekunden - gewesen sein", erklärte der Experte. Dadurch seien das Halsmark schwer geschädigt worden und die Bewusstlosigkeit sofort eingetreten, noch in den Armen des Täters. "Es gibt kein symptomfreies Intervall zwischen Trauma und Notfall", präzisierte er. Als das Notfallteam eintraf, war das Kind bereits klinisch tot.

Weiters wurden bei der Obduktion mehrere ältere Verletzungen, eine sprunggelenksnahe Schienbeinfraktur und Serienrippenbrüche, gefunden. Der Experte sprach von zwei bis vier "Zugriffen".

Kindsmutter war dominanter Part in der Beziehung
Nach dem psychiatrischen Gutachten ist der Angeklagte zwar geistig minderbegabt und hat Probleme, seine Impulse zu kontrollieren, aber er ist durchaus in der Lage, Recht von Unrecht zu unterscheiden und auch danach zu handeln. Die Kindsmutter sei ganz klar der dominante Part in der Beziehung gewesen, was unter anderem durch einen Altersunterschied und die Vorerfahrungen der Frau mit Beziehungen, aber auch aufgrund einer Persönlichkeitsstörung des Angeklagten, die sich in Entscheidungsschwäche und damit verbunden oft mit vorauseilendem Gehorsam äußere, bedingt sei, erklärte der Psychiater.

Weder der Angeklagte noch die Staatsanwältin gaben eine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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