Salzburger Finanzen

Aufregung um geschwärzte Akten im U-Ausschuss

Österreich
19.02.2013 18:42
Die ÖVP Salzburg hat sich am Dienstag heftig über geschwärzte Akten beschwert, die den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses zur Klärung des Salzburger Finanzskandals übermittelt worden waren. Die Anwaltskanzlei, welche die Schwärzung vorgenommen hat, relativiert. Erstens habe man im Auftrag des Landes gehandelt und zweitens betreffe die Schwärzung nur höchstpersönliche Daten der Betroffenen.

Die Aufregung bei der ÖVP ist groß, geht es bei den betroffenen Dokumenten doch um zentrale Unterlagen für die Ausschussarbeit - etwa die Erhebungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft oder die Protokolle aus dem laufenden Verfahren gegen Monika Rathgeber am Arbeitsgericht Salzburg (siehe Infobox).

Ausschussmitglied über Schwärzen und Anwaltskanzlei empört
"Ich finde es skandalös, dass den Abgeordneten, die im Untersuchungsausschuss Licht ins Dunkel des Finanzskandals bringen sollen, geschwärzte Akten vorgelegt werden. Solche Rahmenbedingungen stehen einer vollen und lückenlosen Aufklärung im Weg", so der Landtagsabgeordnete und U-Ausschuss-Mitglied Christian Stöckl am Dienstagnachmittag.

Er stößt sich besonders an einer Sache: Die Unterlagen wurden just von jener Rechtsanwaltskanzlei geschwärzt, die laut Stöckl vom ehemaligen Finanzreferenten David Brenner mit der Vertretung des Landes im Fall der entlassenen Referatsleiterin Monika Rathgeber beauftragt wurde und die Brenner "dem Vernehmen nach" auch privat rechtsfreundlich vertritt. Das komme einer "völlig inakzeptablen Zensur" gleich, bei der sich die Frage stelle, wer diese in Auftrag gegeben habe und welche Rolle dabei Landeshauptfrau Gabi Burgstaller spiele.

"Haben nur sensible Daten gestrichen"
In der betroffenen Anwaltskanzlei zeigt man sich indes verwundert. Erstens sei man mit der Vertretung des Landes in der Causa Rathgeber nicht von Brenner, sondern von der Personalabteilung unter ÖVP-Referent Sepp Eisl beauftragt worden. Und zweitens sei man per Schreiben vom 12. Februar 2013 vom Amt der Salzburger Landesregierung angewiesen worden, "die Zulässigkeit der Aktenvorlage an den Landtag wegen möglicher Verletzung verfassungsrechtlicher gestützter Recht von Beteiligten zu prüfen", so in einer kurzen schriftlichen Stellungnahme.

"Wir beziehen uns auf ein vom österreichischen Parlament eingeholten Rechtsgutachten des Linzer Universitätsprofessors Andreas Janko. Wir haben uns darauf beschränkt, in den Akten nur sensible Daten zu streichen", so Anwalt Michael Ebner von der betroffenen Kanzlei. Bei diesen Daten handle es sich ausschließlich um Informationen über rassische und ethische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gesundheitszustand oder das Sexualleben. "Die vorgenommenen Schwärzungen beziehen sich ausschließlich auf diese Punkte."

Er habe die grüne Ausschussvorsitzende Astrid Rössler bereits am 14. Februar über die Schwärzungen informiert, so Ebner. "Sollte aber etwa Frau Rathgeber zustimmen, können die Unterlagen auch ohne Schwärzung vorgelegt werden. Dazu braucht es von ihr aber eine Verzichtserklärung."

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