Urteil gegen Welser

Auf Facebook zur Juden-Vergasung aufgerufen: Haft

Web
25.08.2015 14:28
Weil er auf Facebook zur Vergasung von Juden aufgerufen hat, ist am Dienstag im oberösterreichischen Wels ein 28 Jahre alter türkischstämmiger Österreicher wegen Verhetzung zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Ein zweiter Angeklagter, der die Wortmeldung mit "Sieg Heil! Adolf Hitler" kommentiert hatte, wurde freigesprochen. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der 28-Jährige hatte bereits im September des Vorjahres, als er zur Drogentherapie in einer Klinik in Kärnten untergebracht war, im Zusammenhang mit dem Gaza-Konflikt auf Facebook gepostet: "Zeigt keine Bilder von unseren toten Brüdern, Kindern, Frauen. Zeigt nur Bilder von deren Frauen und Kindern." Zudem schrieb er: "Tod den Juden, ich würde sie vergasen" und "Hitler hat der Welt gezeigt, dass er doch recht hatte, Sieg Heil!". Zustimmung gab es dafür vom 26-jährigen Zweitangeklagten, der den Facebook-Eintrag mit den Worten "Sieg Heil! Adolf Hitler" kommentierte.

Angeklagte vor Gericht geständig
Vor dem Landesgericht Wels zeigten sich die beiden bereits mehrfach - allerdings nicht einschlägig - vorbestraften Männer nun geständig. Der Jüngere entschuldigte sich für seine laut eigenen Angaben "blöde" Äußerung: "Es tut mir leid. Ich habe das wirklich nicht so gemeint." Da weder er noch der andere Angeklagte bisher durch Kontakte zur rechten Szene oder Ähnliches aufgefallen waren, forderte die Verteidigung des 26-Jährigen einen Freispruch: "Es war keine Lappalie, aber eine Dummheit", so der zuständige Anwalt. Sein Mandant habe durch das Geschworenenverfahren bereits gebüßt.

"Bin nicht so oft im Internet"
Der Ältere hatte bei der Polizei zugegeben, den Text gepostet zu haben, und seine Worte als "Spaß" bezeichnet. Vor Gericht behauptete er dann, das Posting sei von einem Zimmerkollegen, "einem schizophrenen Patienten aus Tirol oder Kärnten", verfasst worden, dessen Familie "selbst Nazi ist". Er habe auch nicht gewusst, dass ein Facebook-Posting veröffentlicht werde. "Ich kenne mich da nicht so aus, ich bin nicht so oft im Internet." Zudem sei er unter Medikamenteneinfluss gestanden.

Verteidigung attestiert "kognitiv massive Defizite"
Staatsanwalt und Gericht schenkten der Version vom Zimmerkollegen wenig Glauben. In seinen Schlussworten sagte der 28-Jährige selbst: "Ich möchte mich auch entschuldigen. Egal, wer es geschrieben hat, es tut mir einfach leid." Seine Verteidigerin betonte, ihr Mandant habe "kognitiv massive Defizite", das Posting habe sich aufgrund von "Unüberlegtheit" ergeben.

Staatsanwalt: "Typisches NS-Tatbild"
Für den Staatsanwalt lässt sich hingegen "die subjektive Tatseite eindeutig ableiten". Es werde zur Vergasung von Juden aufgerufen, was ein "typisches NS-Tatbild" sei. Er hielt dem 28-Jährigen auch ein weiteres Posting vor, das zwar nicht Gegenstand des Verfahrens war, aber doch ein gewisses Licht auf den Mann werfe: "Der Tag wird kommen, wo nur die Arier untereinander sein werden. Blaue Augen, blondes Haar, unser Führer ist wunderbar", habe der Angeklagte damals gereimt.

Wiederbetätigung oder Verhetzung?
Die Geschworenen hatten in beiden Fällen zu entscheiden, ob es sich um Wiederbetätigung oder Verhetzung handelt. Bei dem 26-Jährigen sahen sie weder den einen noch den anderen Tatbestand erfüllt. Beim 28-Jährigen entschieden sie für Verhetzung. In der Strafbemessung wurde das Tatsachengeständnis als mildernd gewertet, das Vorstrafenregister und die Tatbegehung während eines Vollzugsaufschubs als erschwerend.

Das Gericht schloss zudem aus spezialpräventiven Gründen eine Fußfessel aus und widerrief eine bedingt nachgesehene Entlassung, womit der Mann nun zusätzlich zu den acht Monaten weitere drei Monate und 20 Tage absitzen muss. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben keine Erklärung ab, daher sind die Urteile nicht rechtskräftig.

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