Bedingte Haft

Arzt (71) wegen Holocaust-Leugnung verurteilt

Österreich
26.03.2015 18:58
Ein 71-jähriger Arzt ist am Donnerstag im Landesgericht Linz zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Die Geschworenen sahen es einstimmig als erwiesen an, dass er in einem Schreiben an das Gemeindeamt, den Gemeinderat und die Verwaltung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen die Existenz von Gaskammern dort sowie den Holocaust im Allgemeinen geleugnet habe.

Laut Anklage schrieb der Mühlviertler, er habe sich mit eigenen Augen davon überzeugt, dass es in Mauthausen keine Gaskammern gegeben habe. Der Holocaust müsse daher "eine Lüge der khasarischen, zionisischen Banksterbande sein, welche gegenwärtig in Israel und im 'arabischen Frühling' noch immer ihr Unwesen treiben". Er habe behauptet, Hitler und Deutschland seien nicht am Krieg schuld, und, dass wir "mit der Holocaustkeule bis zum Sankt-Nimmerleinstag ausgebeutet werden" sollen.

Anwalt: Mandant ist nur ein "Querulant"
Sein Mandant sei alles andere als ein Nazi, sagte der Verteidiger, er sei lediglich ein "Querulant" und "kein typischer Österreicher", weil er den Dingen auf den Grund gehen wolle. Der Angeklagte selbst bekannte sich nicht schuldig und betonte, er sei nur auf der Suche nach der Wahrheit. Er habe in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen festgestellt, dass die Gasleitung zur Gaskammer fehlt und keine ausreichende Erklärung dafür bekommen.

Der Leiter der Gedenkstätte schilderte als Zeuge ausführlich, dass die Rohre, die der Angeklagte vermisst hat, kurz vor der Befreiung des KZ von der Lager-SS beseitigt worden seien. Das würden historische Aufnahmen belegen, auch eine verputzte Stelle zeuge noch davon. "Wenn das so ist, dann akzeptiere ich das. Das hat er mir aber damals nicht gesagt", meinte der Angeklagte dazu.

Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner bescheinigte dem Mann Zurechnungsfähigkeit. Wenn er aber von einer Sache überzeugt sei, vertrete er diese vehement, ungeachtet des "sozialen Störwerts". Der Staatsanwalt hatte einen Schuldspruch gefordert und ein "Signal, dass solche Aktionen wahrgenommen werden. Er präferierte eine bedingte Haft- und eine unbedingte Geldstrafe. Der Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt.

"Besondere Persönlichkeit" des Mannes als Milderungsgrund
Das Gericht sah das Tatsachengeständnis als mildernd an, ebenso die "besondere Persönlichkeit" des Mannes. Aus spezial- und generalpräventiven Gründen sei kein Vollzug der Haft nötig - daher auf Bewährung. Der Angeklagte erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele