Der Vorfall am 1. November in der U4-Station Margaretengürtel hatte für großes Aufsehen gesorgt. Nach Angaben des vermeintlichen Opfers hatte das Quartett den jungen Mann nach dem Aussteigen gegen eine Wand gedrückt und unter Gewaltandrohung zur Herausgabe eines 50-Euro-Scheins gezwungen.
Vor Gericht stellte jedoch einer der vier Angeklagten die Situation völlig anders da: So sei es in Wahrheit um den Kauf von Drogen gegangen. Der vorgeblich Überfallene und seine Begleiter hatten die aus der Dominikanischen Republik stammenden Angeklagten vermutlich aufgrund ihrer Hautfarbe bereits in der U-Bahn-Station Schottenring auf Drogen angesprochen.
18-Jähriger wurde laut Zeugenaussage nur geschubst
Einer aus dem Quartett - ein 25-Jähriger - telefonierte daraufhin mit einem Bekannten, der ihm als Cannabis-Verkäufer bekannt war. Am Margaretengürtel stiegen die beiden Gruppen dann aus der U-Bahn. Am Bahnsteig habe einer der vier Angeklagten, ein 27-Jähriger, den 18 Jahre alten Burschen laut einer Zeugenaussage geschubst, das Opfer händigte dem Angreifer daraufhin den Schein aus.
Dass der 18-Jährige seiner 50 Euro verlustig ging, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch kein Cannabis "aufgestellt" war, wertete das Gericht als Nötigung. Der 27-Jährige wurde dafür zu sieben Monaten bedingt verurteilt. Der 25-Jährige, der sich als Dealer angeboten hatte und in diese Richtung bereits zwei einschlägige Vorstrafen hat, erhielt nach dem Suchtmittelgesetz acht Monate Haft, davon eines unbedingt.
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