Zu wenig Beweise

Akademikerball 2014: Demonstrant freigesprochen

Österreich
16.02.2015 13:50
Ein Schüler, der im Vorjahr an einer Demonstration gegen den Wiener Akademikerball teilgenommen hatte, ist am Montag am Wiener Straflandesgericht - nicht rechtskräftig - vom Vorwurf des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen worden. Dem Gericht reichte die Beweislage nicht aus, um den 18-Jährigen im Sinn der Anklage schuldig zu erkennen. Der junge Mann war an dem Abend in eine Rangelei mit einem Beamten verwickelt gewesen - seither ist er in seiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt, auf Krücken angewiesen und muss täglich Schmerzmittel einnehmen.

Dem Jugendlichen war vorgeworfen worden, am Abend des 27. Jänner 2014 hinter dem Burgtheater einen Polizisten, der mit anderen Beamten eine Sperrkette gebildet hatte, mit einer Transparent-Stange geschlagen und sich danach gegen seine Festnahme gewehrt zu haben. Er hatte das bis zuletzt entschieden bestritten. Es könne sich nur um eine Verwechslung handeln, hatte Verteidiger Ernst Schillhammer argumentiert.

Polizist: "Es kam zu einer Rangelei"
Der 37 Jahre alte Polizist, der attackiert worden war, hatte schon beim Prozessauftakt am vergangenen Montag eingeräumt, er erkenne im Angeklagten "nicht zu 100 Prozent" den Angreifer wieder. Eine "Menschenmasse" habe gegen die polizeiliche Sperrkette angedrückt, so der Beamte: "Teilweise sind sie durchgelaufen." Jemand habe ihm mit einer Stange auf den Unterarm geschlagen: "Aufgrund der Schutzausrüstung habe ich keinen Schmerz gehabt." Reflexartig habe er dennoch nach der Stange gegriffen und dabei den Arm des Angeklagten zu fassen gekriegt. Es sei mit diesem zu einer "Rangelei" gekommen, ein zweiter Kollege habe ihn "schützend" unterstützt.

Der zweite Beamte wurde am Montag als Zeuge befragt. "Eine Person hat einen Kollegen mit einem länglichen Gegenstand angegriffen", gab er zu Protokoll. Er sei allerdings zehn bis 15 Meter entfernt gestanden, habe sich auf den Kollegen konzentriert und "alles andere ausgeblendet". Die Statur des Angeklagten könne "schon hinkommen", meinte der Zeuge auf die Frage, ob dieser der Angreifer sei.

Schüler seither auf Krücken angewiesen
Für den Schüler hatte die Amtshandlung gravierende gesundheitliche Folgen. Er wurde bei dem polizeilich erzwungenen Sturz - der 18-Jährige wiegt selbst 65 Kilogramm, der Polizist, gegen den er sich gewehrt haben soll, eigenen Angaben zufolge 105 bis 110 Kilogramm - verletzt und ist seither auf Krücken angewiesen, obwohl der Vorfall über ein Jahr zurückliegt. Er war seiner Darstellung zufolge mit beiden Knien mit voller Wucht auf den Beton geknallt. Das habe ein Knochenödem zur Folge gehabt, verwies der Jugendliche auf ärztliche Feststellungen.

Obwohl er mehrere Ärzte konsultiert und Therapien in Anspruch genommen habe, sei er nach wie vor in seiner Bewegungsfähigkeit einschränkt. Zudem nimmt der 18-Jährige seinen Angaben nach weiterhin täglich Schmerzmittel. Ein gegen den Beamten gerichtetes Verfahren wegen Körperverletzung wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Freispruch wegen "widersprüchlicher Angaben"
Der Angeklagte wurde schließlich - nicht rechtskräftig - freigesprochen, die Anklägerin gab vorerst keine Erklärung ab. In ihrer Begründung verwies Richterin Michaela Röggla-Weiss unter anderem auf "widersprüchliche Angaben im Akt". So hatte der eine Polizist, gegen den der 18-Jährige angeblich tätlich vorgegangen sein soll, erklärt, dieser habe bei dem Vorfall eine Haube getragen, während ein zweiter Kollege keine Kopfbedeckung wahrgenommen haben will.

"Jetzt beginnt der eigentliche Prozess - der Heilungsprozess"
Der 18-Jährige und seine bei der Verhandlung anwesenden Eltern reagierten auf den Ausgang des Strafverfahrens erleichtert. "Jetzt beginnt der eigentliche Prozess - der Heilungsprozess", machte der Vater deutlich, dass sein Augenmerk nun primär der Genesung seines Sohnes gilt.

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