Finanzspritze

Ab 2016: Zwei Prozent mehr für Pflegegeldbezieher

Österreich
11.12.2015 11:51

Ab 1. Jänner 2016 erhalten alle Pflegegeldbezieher in Österreich mehr Geld. Die Unterstützung wird in allen Stufen um zwei Prozent erhöht. Auch bei der 24-Stunden-Betreuung treten neue Regeln in Kraft.

Die Erhöhung des Pflegegeldes bringt den Beziehern ein jährliches Plus zwischen 37,20 Euro (Stufe 1) und 397,20 Euro (Stufe 7). Im Schnitt beträgt die Erhöhung laut Sozialministerium über alle Stufen hinweg rund 111 Euro pro Person. Es ist die erste Erhöhung des Pflegegeldes seit dem Jahr 2009.

Zugang zu Stufen 1 und 2 erschwert
Einen Nachteil mussten die Pflegegeldbezieher im Gegenzug zur Erhöhung allerdings bereits im Jahr 2015 hinnehmen: Der Zugang zu den Stufen 1 und 2 wurde erschwert. Statt früher 60 muss man seit dem 1. Jänner des abgelaufenen Jahres für die erste Stufe 65 Stunden Pflegebedarf nachweisen, für die zweite Stufe 95 statt früher 85 Stunden.

Pflegegeld und Stundenbedarf:
Stufe 1: 157,30 Euro (neu) - 154,20 (alt) - 65 Stunden

Stufe 2: 290,00 Euro (neu) - 284,30 (alt) - 95 Stunden

Stufe 3: 451,80 Euro (neu) - 442,90 (alt) - 120 Stunden

Stufe 4: 677,60 Euro (neu) - 664,30 (alt) - 160 Stunden

Stufe 5: 920,30 Euro (neu) - 902,30 (alt) - 180 Stunden

Stufe 6: 1285,20 Euro (neu) - 1.260,00 (alt) - 180 Stunden

Stufe 7: 1688,90 Euro (neu) - 1.655,80 (alt) - 180 Stunden

24-Stunden-Betreuung: Mehr Transparenz
Eine Neuerung gibt es 2016 auch bei der 24-Stunden-Betreuung: Eigene Standes- und Ausübungsregeln für die Vermittlungsagenturen von selbstständigen Betreuungskräften sollen mehr Qualität und bessere Vergleichbarkeit und Transparenz bringen. So wird etwa vorgeschrieben, dass Agenturen ihre Dienste nicht unaufgefordert anbieten dürfen.

Interessenten müssen genau über die Tätigkeiten aufgeklärt werden, die Personenbetreuer verrichten dürfen. Auch müssen der Betreuungsbedarf und die Betreuungssituation der Betroffenen vor Ort erhoben werden. Der Vermittlungsvertrag darf nur schriftlich abgeschlossen werden. Darin müssen unter anderem die Leistungsinhalte transparent dargestellt werden.

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