"Das kann man verdrängen, aber nicht vergessen. Sie sehen ja, dass mein Leben im Arsch ist. Ich hatte immer Angst, dass es auffliegt", beantwortet der Angeklagte (45) die Frage nach seinem Leben nach der Tat. Aufgeflogen ist er, als sogenannte Cold Case-Ermittlungen in dem alten Fall zu bisher nicht untersuchten DNA-Spuren führten. Dutzlers DNA war für die Kriminalisten leicht greifbar: Er saß nach einem Sexualdelikt in der Haftanstalt Garsten.
Angeklagter bei Prozess umfassend geständig
Die Spuren fanden sich an einem selbst gebastelten Strick, mit dem er die Witwe in ihrer Steyrer Wohnung ermordet hatte. Nachdem er sie auf der Straße angesprochen, ihre Taschen in die Wohnung getragen und dann Sex von der betagten Frau gefordert hatte. Beim Prozess vor Richter Wolf-Dieter Graf gibt Dutzler alles zu. Auch dass er Angela F. beim Sex gewürgt hatte. An das Töten will er sich aber nicht erinnern.
Die Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner hatte zu klären, ob der Angeklagte - "seine Biografie ist eine Katastrophe" - am 14. Juni 1989 zurechnungsfähig war und ob er damals unter einer Persönlichkeitsstörung gelitten hat. Laut Kastner war Dutzler zurechnungsfähig.
"Spontan, impulsiv und aggressiv"
Nach einer Kindheit in Heimen und einem Leben mit zahlreichen Straftaten neige er aber noch immer dazu, "spontan, impulsiv und aggressiv" zu reagieren. Kastner diagnostizierte daher auch für die Zukunft eine hohe Gefährlichkeit. Schließlich wurde Dutzler zu 17 Jahren und vier Monaten Haft (der 45-Jährige war zum Tatzeitpunkt junger Erwachsener) und zur von Staatsanwalt Pechatchek geforderten Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.
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