Kostspieliger Brauch

726 Euro Strafe für Hupkonzert nach Hochzeit

Österreich
07.05.2014 16:23
Es ist auch bei uns ein lieb gewonnener Brauch: Kaum sind Mann und Frau unter der Haube, zieht der Autokonvoi hinter dem Brautmobil hinterher und ehrt die Frischvermählten mit einem ohrenbetäubenden Hupkonzert. Deshalb warnen Rechtsexperten: Laut Gesetz droht für Hupen eine Geldstrafe von 726 Euro.

So steht es zumindest in der Straßenverkehrsordnung: Gehupt darf nur dann werden, wenn Gefahr im Verzug besteht, sprich die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. Freilich gilt das für den ersten Weg ins Eheglück - zumindest verkehrsrechtlich - nicht.

Und so wird der für manche Anrainer vor allem in Ballungsräumen als doch etwas lästig empfundene Brauch zu Ehren der Frischvermählten schnell zum Fall für die Exekutive. Es ist nämlich strafbar: "Unerlaubtes Hupen kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 726 Euro zur Folge haben", warnt Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S Rechtsschutz AG.

Aufpassen sollten Brautpaare übrigens auch bei Feuerwerken. Diese müssen bei der zuständigen Behörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) immer angemeldet werden - ohne Lärmschutzprüfung, Sicherheitsbestimmungen, vorhandene Haftpflichtversicherungen geht da gar nichts. Also, "drum prüfe, wer sich ewig bindet" - schon Friedrich Schiller hat das gesagt.

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