Nach Messerattacke

7 Jahre Haft für 19-Jährigen wegen Mordversuchs

Österreich
15.09.2014 17:42
Ein 19-Jähriger aus Pakistan ist am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen Mordversuchs zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der Bursche hatte im November 2013 in einem Flüchtlingsheim in Lauterach im Bezirk Bregenz einen damals 21-jährigen Landsmann mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Der Angeklagte bestritt bis zuletzt jegliche Tötungsabsicht, er sei schikaniert und bedroht worden und habe aus Angst zugestochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vor Gericht gab der Angeklagte an, dass er sich mit anderen pakistanischen Asylwerbern im Heim - darunter auch seinem späteren Opfer - prinzipiell nicht gut verstanden habe. Er sei ständig drangsaliert und schikaniert worden. So soll es am Tag vor der Bluttat zum Streit zwischen dem 19-Jährigen und seinem späteren Opfer gekommen sein. Die Auseinandersetzung hatte sich an einer Lappalie entzündet: Der 21-Jährige war als Aufsicht mit dem Putzdienst des 19-Jährigen nicht zufrieden gewesen.

"Sieben Stiche, zwei davon mit erheblicher Wucht"
Am nächsten Tag habe er in der Küche lediglich ein Glas Wasser trinken wollen, so der Angeklagte. Doch dort sei er wieder von seinem Kontrahenten angefeindet und mit Schlägen bedroht worden. So habe er ein Küchenmesser an sich genommen, aber nur aus Angst zugestochen. An die Attacke selbst könne er sich nur vage erinnern, sagte er.

Gerichtsmediziner Walter Rabl führte aus, dass es "sieben Stiche waren, zwei davon mit erheblicher Wucht, sodass auch Rippen verletzt wurden". Zumindest bei diesen zwei Stichen habe man mit voller Energie zustechen müssen, so Rabl. Der Verletzte habe nur knapp überlebt, etliche innere Organe seien verletzt worden. Die Tatwaffe - das Küchenmesser - hatte eine Klingenlänge von 22 Zentimetern.

Opfer ist untergetaucht und nicht auffindbar
Gerichtspsychiater Reinhard Haller beschrieb den Angeklagten als schüchtern, höflich und betroffen. Der Mann habe zwar keine großartige Schulbildung genossen, dennoch in kurzer Zeit relativ gut Deutsch gelernt. Die Zurechnungsfähigkeit sei zwar bedingt durch schlimme Kindheit und Kränkungen eingeschränkt, nicht aber ausgeschlossen gewesen. Was die Gefährlichkeitsprognose betrifft, konnte Haller ausschließen, dass es einer Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt bedürfe, weil der Mann ja keine psychische Störung aufweise.

Nicht vor Gericht erschienen ist das heute 22 Jahre alte Opfer. Der Mann ist untergetaucht und nicht auffindbar. Nach der Tat hatte er bei der Polizei angegeben, dass der Angeklagte an ihm einen Auftragsmord hätte ausführen sollen. Der 19-Jährige tat dies als völligen Unsinn ab. Die beiden Männer hätten sich erst im Heim kennengelernt.

Angeklagter muss auch Behandlungskosten tragen
Sechs der acht Geschworenen waren schließlich von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Neben der Haftstrafe muss der Angeklagte außerdem 24.000 Euro an Behandlungskosten an die Vorarlberger Gebietskrankenkasse bezahlen. Das Gericht sah mildernde Umstände in der Unbescholtenheit des Mannes, seinem Geständnis, seinem noch geringen Alter (unter 21 Jahre) und einer eingeschränkten Dispositionsfähigkeit. Erschwernisgründe gab es keine, Richterin Angelika Prechtl-Marte sprach von einem Strafmaß am unteren Rand des Rahmens. Staatsanwalt Manfred Bolter gab keine Stellungnahme ab, Verteidiger Sanjay Doshi erbat Bedenkzeit.

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