18 Monate bedingt

56-Jähriger wegen NS-Posting verurteilt

Österreich
18.01.2016 17:28

Ein 56-jähriger Deutscher ist am Montag im Landesgericht Linz zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte in einem Posting vorgeschlagen, Asylwerber in ehemaligen Konzentrationslagern unterzubringen, zudem hatte er einschlägige Bilder verschickt. Die Staatsanwaltschaft sah Verstöße gegen das Verbotsgesetz, der Angeklagte will es nur als "Verarsche" brauner Ideologie gemeint haben.

Der Arbeiter, der in Oberösterreich lebt, hat zu einer Diskussion um eine Flüchtlingsunterkunft in Vorarlberg gepostet: "Ich, ich hab noch Platz. Mauth. Dach. Ausch. (Mauthausen, Dachau und Auschwitz, Anm.) Platz für tausende!!!" Die Anklage warf dem Mann zudem vor, einschlägige Bilder weitergeleitet zu haben: Eines zeigt einen SS-Stahlhelm, darunter steht: "Habe diesen Helm am Dachboden gefunden. Mein Opa war wohl Elektriker." Eine andere Datei besteht aus vier Fotos von Adolf Hitler und der Schrift "Germanys Next Top-Model", eine weitere zeigt Christbaumschmuck mit Hakenkreuzen und "Sieg Heil"-Aufschrift.

Angeklagter: "Der Sinn war ganz anders"
Der Angeklagte gab vor Gericht zu, diese Postings verschickt zu haben. "Aber der Sinn war ganz anders", beteuerte er. Er habe nämlich einem Medienbericht entnommen, dass in Deutschland Flüchtlinge in einem ehemaligen KZ untergebracht werden sollen. Soweit sich klären ließ, dürfte es sich dabei um das Buchenwald-Außenlager Schwerte gehandelt haben.

Mauthausen, Dachau und Auschwitz seien "schreckliche Orte" gewesen, betonte der 56-Jährige. Mit der Unterbringung der Flüchtlinge könnte man "diese Zeit wieder gutmachen". Das Containerdorf in Hörsching (eine Flüchtlingsunterkunft nahe Linz, Anm.) sei "grausam", in ehemaligen Konzentrationslagern "wären es feste Unterkünfte gewesen". Auf den Einwand des Staatsanwalts, dass es dort höchstens unbeheizte Baracken gebe und Container viel eher den heutigen Standards entsprechen würden, räumte er ein, noch nie eine solche Gedenkstätte besucht zu haben.

Das Weiterleiten der Bilddateien verteidigte der Mann damit, dass es für ihn "Karikaturen" gewesen seien. Er habe sie einfach weitergeschickt, um zu zeigen, dass Leute, die solche Dinge ins Netz stellen, "nicht ganz richtig sind". Staatsanwalt Alfred Schaumüller wertete das als "Schutzbehauptung" und als "lebensfremd". Auf die Frage Schaumüllers, warum er die Postings unkommentiert verschickt habe, wenn er damit eigentlich etwas anderes gemeint habe, meinte der Angeklagte: "Im Nachhinein gebe ich Ihnen Recht."

Verteidiger: Postings waren "ein Blödsinn"
Für Schaumüller bot sich dennoch eine "eindeutige Sachlage". Die Frage sei allerdings, ob der Angeklagte mit Vorsatz gehandelt habe. "Wenn ich so etwas weiterleite, muss ich erklären, was ich damit meine", sagte er. Ansonsten attraktiviere man typische NS-Symbole. Dazu sei es gar nicht notwendig, ein Nazi zu sein, betonte er in Richtung der Geschworenen. Die Postings seien "ein Blödsinn" gewesen, so der Verteidiger, er sieht aber die "subjektive Tatseite nicht erfüllt".

Die Geschworenen befanden den Angeklagten weitgehend für schuldig. Nur bezüglich zweier weitergeleiteter Bilder sprachen sie ihn frei. Das im unteren Teil des Strafrahmens - ein bis zehn Jahre - angesiedelte Urteil ist rechtskräftig.

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