Nach Einlagen der Anträge werden diese mit Hilfe des Vereins Neustart geprüft, der feststellen muss, ob die Kandidaten die Voraussetzungen für den Erhalt der Fußfessel erfüllen: Dazu zählt eine eigene Wohnmöglichkeit, wobei Neustart die jeweilige Wohnung in Augenschein nimmt und auch die Zustimmung allfälliger Mitbewohner - in den meisten Fällen wohl Familienangehörige - zum Hausarrest einholt.
Job oder ehrenamtliche Tätigkeit als Voraussetzung
Die Fußfessel-Kandidaten haben darüber hinaus auch einen Arbeitsnachweis zu erbringen, wobei allein stehende Personen einen Mindestverdienst von 600 bis 700 Euro monatlich erreichen müssen. Bei Unterhaltspflichtigen erhöht sich die Einkommensgrenze je nach Anzahl der zu versorgenden Personen. Bezieher einer Pension müssen keinen Job annehmen, sollten aber einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen, falls gesundheitliche Gründe dem nicht entgegenstehen. Diese Einschränkung könnte beim ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner (75) zum Tragen kommen, der eine Fußfessel tragen möchte, statt weiter in seiner Zelle im Wiener Landesgerichtlichen Gefangenenhaus in U-Haft zu bleiben.
Prechtl geht davon aus, dass die ersten Häftlinge bereits Mitte September in den Hausarrest entlassen werden könnten. Unter den Insassen befinden sich demnach Interessenten, "bei denen es auf den ersten Blick keine großen Schwierigkeiten machen dürfte, diesen die Fußfessel zu genehmigen". Die Entscheidung, ob Hausarrest statt "Häf'n" bewilligt wird, obliegt dem Leiter der jeweiligen Justizanstalt, bei U-Häftlingen dem zuständigen Haftrichter des betreffenden Landesgerichts.
Kostengünstige Lösung für überlastete Gefängnisse
Neben einer Entlastung der überfüllten Gefängnisse ist der Hausarrest für die Republik Österreich auch eine wesentlich kostengünstigere Lösung. Ein Häftling kostet Berechnungen des Justizministeriums zufolge 100 Euro pro Hafttag. Die Fußfessel schlägt sich demgegenüber mit 22 Euro pro Tag zu Buche, wobei der Großteil davon - nämlich 17 Euro - für Betreuungsmaßnahmen anfällt.
Die Kosten haben die Fußfessel-Träger selbst zu bezahlen, sofern sie dazu finanziell in der Lage sind. Von ihrem Verdienst wird erst dann etwas als Beitrag zum Hausarrest abgezogen, wenn sichergestellt ist, dass sie mit dem verbleibenden Rest den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie bestreiten können.
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