Täter zeigt Reue

45-Jähriger schoss auf Wiener: 20 Monate Haft

Österreich
20.05.2014 10:51
Weil er im Vorjahr im Zuge eines Streits dreimal auf einen 45-jährigen Wiener geschossen und das Opfer dabei schwer verletzt hatte, ist ein 46-jähriger Mann am Dienstag im Burgenland zu 20 Monaten Haft verurteilt worden. Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig und bedauerte sein Handeln, zudem entschuldigte er sich bei dem Opfer, einem Zeugen und der gesamten Ortschaft Wimpassing an der Leitha, in der sich der Vorfall ereignet hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die dramatischen Szenen spielten sich am 20. Juli 2013 in der Kantine des örtlichen Tennisvereins ab. Der Burgenländer soll gegen 23.20 Uhr die Gäste einer Feier im betrunkenen Zustand - er hatte laut Gericht zu diesem Zeitpunkt 2,1 bis 2,2 Promille Alkohol im Blut - belästigt und Gläser auf den Boden geworfen haben. Das spätere Opfer geriet daraufhin mit dem Mann in Streit, schlug dem 46-Jährigen zweimal ins Gesicht und schubste ihn danach aus der Kantine.

Wenig später kehrte der Burgenländer zurück und bat einen Gast, seinen Kontrahenten aus der Kantine zu holen - unter dem Vorwand, sich bei ihm entschuldigen zu wollen. Stattdessen zückte der 46-Jährige seine legal besessene Faustfeuerwaffe - eine .357 Magnum - und schoss dreimal auf den Wiener. Das Opfer erlitt einen Trümmerbruch des linken Oberschenkels.

Verteidiger: Bei Strafbemessung "Kirche im Dorf lassen"
"Ich verstehe nicht, warum ich das getan habe", meinte der Angeklagte vor Gericht. "Ich will mich noch einmal entschuldigen für das Leid, das ich dir angetan habe", richtete er auch Worte an das Opfer, bevor Richterin Birgit Falb das Urteil verkündete. Sein Anwalt Werner Tomanek meinte zuvor noch, man solle bei der Strafbemessung "die Kirche hier im Dorf lassen".

Falb begründete schließlich das harte Urteil trotz mehrerer Milderungsgründe damit, dass die schwere Körperverletzung für das Opfer lebenslange Folgen haben werde. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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