Auf die Spur des Angeklagten kam die Kriminalpolizei durch einen Hinweis des Betreibers eines sozialen Netzwerkes in den USA. Dieser entdeckte die einschlägigen Dateien, nahm sie vom Netz und informierte das Bundeskriminalamt.
Der 41-jährige Rumäne hatte in seiner Heimat einer Prostituierten Geld dafür bezahlt, dass er in einem Hotel in ihrem Beisein mit deren einjährigen Tochter mehrfach Oral- und Vaginalverkehr verüben konnte, heißt es in der Anklage. Außerdem hatte er davon pornografische Videos und Fotos angefertigt. Auch in Österreich soll er Bilder von einem nicht identifizierten ungarischen Bettler-Kind gemacht haben. Ihm wird weiters vorgeworfen, die Aufnahmen im Internet verbreitet zu haben. Zudem soll er sich von dort auch zahlreich kinderpornografisches Material heruntergeladen haben.
"Abstoßend, ekelerregend, schockierend"
Durch seine Aufnahmen, auf denen er zum Teil selbst zu sehen ist, habe er selbst die besten Beweise für seine Schuld geliefert. Zusammenfassend stellte der Staatsanwalt fest: "Es fehlen einem die Worte. In meinem Berufsleben habe ich so etwas noch nie erlebt: abstoßend, ekelerregend, schockierend." Gegen den Angeklagten sei noch ein weiteres einschlägiges Verfahren anhängig, die mutmaßlichen Opfer seien aber nicht identifiziert.
Die Verteidigerin erklärte, ihr Mandant habe keinen sexuellen Verkehr mit dem Baby gehabt, sondern nur sich selbst befriedigt. Die Anfertigung der Aufnahmen gestehe er teilweise zu. Die Aufnahmen des Bettler-Kindes würden jedoch nicht von ihm stammen. Diese hätten dessen Geschwister ohne sein Wissen mit seiner Kamera gemacht, als er mit der Mutter im Keller gewesen sei. Die auf seinem Computer sichergestellten einschlägigen Dateien hätten sich schon dort befunden, als er ihn gekauft habe. Entschuldigend sei, dass er vor den ihm vorgeworfenen Taten stets Alkohol konsumiert und deshalb nicht in voller Besinnung gehandelt habe.
Der Angeklagte wurde schließlich zu elf Jahren Haft verurteilt, er meldete nach der Urteilsverkündung umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Dem Staatsanwalt wiederum war die Strafe zu gering - er berief ebenfalls.
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