"Wurde überredet"

4 Buben missbraucht: Bedingte Haft für 43-Jährigen

Österreich
14.04.2016 17:16

Vier Buben, teils Halbgeschwister, im Alter von neun bis zwölf Jahren hat ein 43-Jähriger in Salzburg über Monate hinweg in seiner Wohnung sexuell belästigt und missbraucht. Dafür wurde der Arbeiter am Donnerstag verurteilt - zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der bislang Unbescholtene hatte zwei der Burschen im Intimbereich berührt und einem in der Badewanne die Schamhaare abrasiert. Außerdem onanierte er laut Staatsanwaltschaft mehrfach vor den Buben und forderte sie zur Selbstbefriedigung auf - unter anderem nachdem sie gemeinsam einen Porno schauten. Neben des sexuellen Missbrauchs Unmündiger und dem Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses warf ihm die Anklage deshalb auch Handlungen vor, die "die sittliche, seelische oder gesundheitliche Entwicklung von Unmündigen gefährden."

Selbstbefriedigung? "Haben sie von sich aus gemacht"
Der 43-jährige zeigte sich zwar geständig, äußerte sich im Laufe der Verhandlung aber nur sehr zögerlich zu den Vorwürfen. Einem Buben die Schamhaare rasiert? "Er wollte wissen, wie das unten so ohne Haare aussieht." Den Penis eines Buben berührt? "Das ist unabsichtlich passiert." Ein Kind über der Unterhose aufs Geschlechtsteil gegriffen? "Es kann sein, dass ich angekommen bin." Die Kinder zur Selbstbefriedigung aufgefordert? "Das haben sie von sich aus gemacht." Einen Porno geschaut? "Sie haben die Sex-DVD bei mir gefunden. Ich habe ihnen gesagt: 'Dafür seid ihr zu jung.' Aber sie haben keine Ruhe gegeben und mich überredet."

Auch eine Gummipuppe, die der Angeklagte von den Eltern der Kinder zum Geburtstag geschenkt bekommen hatte, kam zum Einsatz. Weil die Buben keine Ruhe gegeben hätten, habe er sie ausgepackt, aufgeblasen und sich kurz daraufgelegt - angezogen wohlgemerkt, berichtete der Mann. Die Burschen hatten das freilich anders in Erinnerungen. Dass ihn die Anwesenheit der Kinder sexuell erregt hat, stellte der Arbeiter am Donnerstag mehrfach in Abrede.

Bub vertraute sich seiner Mutter an
Der Angeklagte war übrigens einmal der beste Freund des Kindsvaters. Immer wieder bat er darum, ob die Kinder bei ihm übernachten können. "Anfangs habe ich Nein gesagt, aber wie mein Größerer selbst gefragt hat, habe ich mir nichts mehr dabei gedacht", erzählte eine Mutter vor Gericht. Dass einer der Buben bei dem Angeklagten schlief, kam eher selten vor, allerdings spielte der 43-Jährige immer wieder mit den Kindern Fußball oder nahm sie ins Kino mit. Die Sache flog auf, als sich einer der Buben der Mutter anvertraute.

Die bedingte Strafnachsicht gilt auf eine Probezeit von drei Jahren. Außerdem erteilte Richterin Anna-Sophia Geisselhofer am Donnerstag ein Kontaktaufnahmeverbot zu den Buben. Jedes der Kinder bekam zugleich ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von 500 Euro zugesprochen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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