Im Bett erstickt

39-Jähriger ermordete Freundin: Lebenslange Haft

Österreich
03.09.2014 17:47
Ein 39-Jähriger ist am Mittwoch am Grazer Straflandesgericht wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann hatte die Frau im Jänner in ihrem Bett erstickt. Obwohl er am Tag danach die Tat bei der Polizei bereits gestanden hatte, leugnete er am Mittwoch die Tötung vor Gericht. Seine Anwältin plädierte auf einen natürlichen Tod. Dem glaubten die Geschworenen aber nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Tschetschene hatte sich am 14. Jänner bei der Polizei gestellt. Zu den Beamten soll er gesagt haben, er glaube, "etwas Schlimmes" getan zu haben: "Ich gebe zu, sie umgebracht zu haben, und möchte dafür mein gerechtes Urteil." Tatsächlich fanden Beamte die Steirerin tot in ihrem Bett in ihrem Haus in Frohnleiten. Laut Staatsanwältin Katharina Doppelhofer soll Geld das Motiv für das "grausame Verbrechen" gewesen sein. Der Verdächtige war Automatenspieler, zudem waren zwei Tresore nach der Tatnacht verschwunden.

Davor dürfte ein Streit ums Geld eskaliert sein: "Er würgte sie, sah ihr dabei ins Gesicht, versetzte ihr Faustschläge, stieß ihren Kopf mit voller Wucht gegen die Bettkante und drückte dann ihren Kopf in die Matratze, bis sie erstickte und verstarb", führte Doppelhofer aus, die sich auf die Ergebnisse eines medizinischen Gutachtens stützte.

Nur "ein paar Sekunden" am Hals gehalten
Verteidigerin Liane Hirschbrich dagegen war überzeugt: "Er hat sie nicht getötet, er ist kein Mörder und hat ihr nie Geld oder Schmuck gestohlen oder diesen versetzt." Die Vorwürfe der Staatsanwältin sollen bei den Geschworenen "nur negative Stimmung erzeugen". Das Gutachten sei ohne Einbeziehung der Krankengeschichte der Frau erstellt worden: "Sie war schwer krank, in ärztlicher Behandlung und hatte schwere Medikamente verschrieben bekommen", sagte die Anwältin.

Der Tschetschene selbst fühlte sich auf die Frage des vorsitzenden Richters Martin Wolf nicht des Mordes schuldig. Er gab zu, dass es damals Streit gab. Er habe sein eigenes Geld holen wollen, aber dann sei das spätere Opfer rabiat geworden. "Sie wollte mich schlagen, ich habe sie mit einer Hand zurückgehalten, plötzlich wurde sie bewusstlos", schilderte der Beschuldigte - nur ein "paar Sekunden" will er sie am Hals gehalten haben.

Sachverständiger: "Kein natürlicher Tod"
Am Nachmittag musste sich der medizinische Sachverständige Eduard Peter Leinzinger rund eine Stunde lang den teils immer gleichen Fragen der Verteidigerin stellen, die nicht von einer natürlichen Todesursache abrücken wollte. Für den Mediziner bestand aber kein Zweifel an gewaltsamen Handlungen als Todesursache. "Es gibt keine Anzeichen eines natürlichen Todes, trotzdem haben wir die Organe geprüft, dabei aber keine Hinweise auf schwere Erkrankungen gefunden." Atemprobleme, die etwa die beste Freundin des Opfers schilderte, seien auf das Übergewicht der Frau zurückzuführen gewesen.

Die acht Geschworenen hielten den 39-Jährigen einstimmig des Mordes für schuldig. Die Verteidigung kündigte nach kurzer Rücksprache mit dem Beschuldigten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

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