"Blödes Versehen"

3 Monate bedingt und Geldstrafe für Luchsabschuss

Tierecke
05.11.2015 13:59
Für die Beschuldigte war es nur ein "blödes Versehen", eine fatale Verwechslung - doch das Gericht glaubte ihr nicht. Eine 64 Jahre alte Jägerin wurde am Donnerstag in Oberösterreich wegen des Abschusses eines Luchses aus dem Wiederansiedlungsprogramm des Nationalparks Kalkalpen zu drei Monaten auf Bewährung und einer unbedingten Geldstrafe von 2880 Euro verurteilt. Außerdem muss sie dem Nationalpark 12.101 Euro Schadenersatz zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Nationalpark Kalkalpen betreibt ein Wiederansiedlungsprogramm für Luchse. Zuletzt waren aber immer wieder männliche Tiere verschwunden. Laut Nationalpark gibt es derzeit keinen Kuder mehr und daher sei heuer auch der Nachwuchs ausgeblieben. Das Projekt sei am Kippen, heißt es.

"Raubzeug muss man erlegen"
Gerüchte, wonach die Tiere illegal abgeschossen worden seien, machten schon länger in der Region die Runde, auch die Polizei ermittelte. Doch der entscheidende Hinweis kam schließlich von einem Tierarzt. So wurde in der Tiefkühltruhe eines Tierpräparators das Fell eines der vermissten Luchse mit Namen "B7" gefunden. Die 64-Jährige gestand schließlich, die Raubkatze abgeschossen zu haben. Allerdings nicht absichtlich, wie sie vor Gericht beteuerte: Sie habe den Luchs mit einem Fuchs verwechselt. Diesen habe sie schießen wollen, denn "Raubzeug muss man erlegen", meinte die Beschuldigte.

Warum sie den Abschuss nicht gemeldet habe, als sie ihren Irrtum bemerkt hat, wollte Richter Wolf-Dieter Graf wissen. "In der Praxis wird das nicht gemacht", konterte die Angeklagte. Sie habe den Kadaver zum Präparator gebracht, weil "so ein edles Tier kann man ja nicht einfach wegschmeißen". Sie wollte den ausgestopften Luchs einem Museum übergeben, wenn der Vorfall "verjährt ist".

Auf etliche Zeugen musste das Gericht wegen Nichterscheinens oder Entschlagung zwar verzichten, recht deutlich wurde aber dafür die Ex-Geliebte des Ehemannes der Angeklagten: Sie berichtete - auch im Zeugenstand -, dass er ihr am Handy ein Bild von einem toten Luchs gezeigt habe und, dass sie in einer Jagdhütte ein Foto der Angeklagten mit einem geschossenen Exemplar gesehen habe. Ihr Ex-Freund habe ihr zudem erzählt, dass er seiner Frau aufgetragen habe, jeden Luchs zu schießen, den sie sieht. Und, dass er selbst, seine Frau und ein Jagdkollege jeweils einen Luchs geschossen hätten. Die Ermittlungen dazu laufen, ebenso ist gegen den Präparator noch ein Ermittlungsverfahren anhängig.

"Ging Ihnen darum, Luchs über den Haufen zu schießen"
Das Gericht glaubte den Aussagen der Angeklagten, dass es ein Versehen gewesen sei, am Ende nicht. Mildernd wurde ihr Geständnis gewertet. Vieles - etwa, dass sie sich mit dem Tier fotografieren ließ und es zum Präparator brachte - "deutet eindeutig darauf hin, dass es Ihnen darum gegangen ist, den Luchs über den Haufen zu schießen", so Graf.

Er verurteilte die Frau zu drei Monaten bedingt und der Geldstrafe von 2880 Euro. In die Bemessung sei auch eingeflossen, dass sie sich trotz ihrer 800-Euro-Pension offenbar die Jagd sowie die 1400 Euro teure Präparation leisten könne. Zudem muss die Angeklagte dem Nationalpark 12.101 Euro Schadenersatz zahlen. Der Verteidiger meldete "volle Berufung" an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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