Diversionsentscheid

3 Lehrer nach Badeunfall von Bub (13) vor Gericht

Österreich
03.08.2017 17:14

Drei Lehrer haben sich am Donnerstag am Landesgericht in Eisenstadt wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten müssen. Unter ihrer Aufsicht soll im Vorjahr ein damals 13-jähriger Schüler beim Baden im Neufelder See im Bezirk Eisenstadt-Umgebung untergegangen sein. Die Verhandlung endete nach Vorschlag des Richters Andreas Beneder mit einer diversionellen Erledigung.

Zu dem Unfall war es am 29. Juni 2016 beim Schulausflug einer Klasse aus Wien in Begleitung von drei Lehrern gekommen. Der 13-jährige Afghane war mindestens 30 Minuten unter Wasser, bevor er von einem Taucher aus etwa sechs Metern Tiefe geborgen wurde. Der Jugendliche musste damals reanimiert werden und befand sich wochenlang in intensivmedizinischer Betreuung.

Die Staatsanwaltschaft hatte den drei Pädagogen vorgeworfen, sich nicht in unmittelbarer Nähe der badenden Schüler aufgehalten zu haben. Auch habe kein Sichtkontakt bestanden. Die Lehrer seien über das Verschwinden des jungen Mortezza erst durch Schülerinnen informiert worden. Bei dem Burschen sei es bei dem Unfall zu einem Herzstillstand sowie einer anoxische Hirnschädigung gekommen.

"Sind ja nicht im Kaffeehaus gesessen"
Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Sie hätten von ihrer Aussichtsposition damals einen guten Überblick über die Kinder im Wasser gehabt. Von dem Platz aus seien der Stegbereich und die Schwimminsel am besten zu sehen gewesen, meinte etwa ein 49-jähriger Turnlehrer. "Wir sind ja nicht hinten im Kaffeehaus gesessen", so der Pädagoge.

Die Klasse sei bereits am Tag vor dem Unfall in einem Waldbad im niederösterreichischen Himberg gewesen. Der Schüler sei damals ohne Scheu vom Starterbock ins Wasser gehechtet. Mit der "Sicherheit und dem Schwimmstil" sei es "keine Frage" gewesen, ob der 13-Jährige schwimmen konnte, erklärte der Turnlehrer.

Opfer: "Ich kann nicht schwimmen"
Im Zeugenstand konnte sich das inzwischen 14-jährige Opfer nicht mehr an den Unfall erinnern. Vom Richter gefragt, ob er schwimmen könne, antwortete der Bursch "Nein". Er sei mit seinem Vater mehrmals in einem Schwimmbad in Österreich gewesen, dort aber nicht geschwommen. Bei der Befragung zeigte sich, dass der Jugendliche Probleme beim Reden und Gehen hat.

Die Angeklagten nahmen das Angebot des Richters zu einer diversionellen Erledigung mit Verantwortungsübernahme nach kurzer Beratung mit ihren Verteidigern an. Die Staatsanwaltschaft stimmte ebenfalls zu. Die Angeklagten müssen zwischen 1900 und 2100 Euro zahlen.

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