Keine Vorstrafen

25-Jähriger wegen Whiskey-Diebstahl in U-Haft

Österreich
24.03.2015 13:19
Mit einer Auslastung von 121 Prozent (Stichtag: 31. Dezember 2014) ist die Justizanstalt Wien-Josefstadt an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt. Dass sich dort aber nicht nur Personen befinden, die notwendigerweise weggesperrt werden müssten, zeigt das Beispiel eines 25-jährigen Rumänen, der seit Mitte März in U-Haft sitzt. Sein Vergehen: Er wurde beim Stehlen von fünf Whiskeyflaschen erwischt.

Ein Kaufhausdetektiv hatte am 13. März in einem Supermarkt in Wien-Liesing mithilfe einer Überwachungskamera beobachtet, wie der Mann die Flaschen in einer mitgebrachten Tasche verstaute. An der Kassa legte der Verdächtige lediglich eine Packung Toastbrot aufs Förderband, das er auch bezahlte.

Als er danach das Geschäft verlassen wollte, hielt ihn der Detektiv an. Er dirigierte den 25-Jährigen in ein Büro, wo er den nicht bezahlten Alkohol aus der Tasche fischte. Als der Rumäne dafür keinen Kassenbeleg vorweisen konnte, verständigte der Detektiv die Polizei. Diese nahm den Dieb noch im Supermarkt fest. Er wurde am selben Tag in die JA Wien-Josefstadt eingeliefert.

Rumäne wollte mit Verkaufserlös zurück in die Heimat
In seiner Beschuldigteneinvernahme erklärte der Mann, er wäre vor einem Monat nach Wien gekommen, um auf Baustellen zu arbeiten. Er habe sich tage- und stundenweise am "Arbeiterstrich" verdingt und für ein paar Euro bei Landsleuten übernachtet. Zuletzt habe er aber keine Arbeit mehr gefunden. Als sein Zusammengespartes aufgebraucht war, habe er zunächst eine Jeanshose stehlen und am "Arbeiterstrich" verkaufen wollen. Weil dies nicht klappte, habe er von seinem letzten Geld das Toastbrot gekauft und dabei den Whiskey mitgehen lassen.

Die Flaschen im Gesamtwert von 148,29 Euro wollte der Mann seinen Angaben zufolge verkaufen, um in seine Heimat zurückkehren zu können. Wenn er das Geld für eine Fahrkarte gehabt hätte, "wäre ich sofort heimgefahren", gab er zu Protokoll.

Keine weiteren Diebstähle nachgewiesen
Die Polizei fand seine Darstellung, er sei erst seit Kurzem in Österreich und habe vorher keine Diebstähle begangen, "nicht sehr glaubwürdig", wie es im Abschlussbericht heißt. Dem 25-Jährigen konnten jedoch keine weiteren Diebstähle nachgewiesen werden. Dessen ungeachtet verhängte das Straflandesgericht auf Basis eines Antrags der Staatsanwaltschaft die U-Haft.

Die Justiz geht davon aus, dass der 25-Jährige sich eine fortlaufende Einnahmequelle verschaffen wollte und damit eine gewerbsmäßige Tatbegehung vorliegt. Als Haftgründe wurden Tatbegehungs- und Fluchtgefahr angenommen. Im U-Haft-Beschluss wird auf den "dringenden Tatverdacht" sowie darauf verwiesen, dass der Mann "keine Nahebeziehung zu Österreich" aufweise.

Ein Tag in U-Haft kostet 100 Euro
Ob der bisher unbescholtene Mann, der auch im Ausland keine Vorstrafen aufweist, weiter in U-Haft verbleibt, entscheidet sich am kommenden Montag beim gesetzlich vorgesehenen Haftprüfungstermin. Jeder Tag, den der 25-Jährige im Gefängnis verbringt, kostet den Steuerzahler 100 Euro.

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