Auf offener Straße

23-Jähriger ermordete Ehefrau: Lebenslange Haft

Österreich
31.03.2014 16:13
Wegen Mordes an seiner Ehefrau ist ein 23-jähriger Afghane am Montag am Landesgericht Innsbruck zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im August des Vorjahres mitten im Zentrum der Tiroler Landeshauptstadt die 20-Jährige, die ebenfalls aus Afghanistan stammte, mit insgesamt 14 Messerstichen ermordet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu der folgenschweren Auseinandersetzung des Paares war es am 6. August 2013 gegen 22.15 Uhr gekommen. Die 20-jährige Afghanin, die in Scheidung lebte, hatte sich vor der Tat mit einem Bekannten vor der Annasäule in der Innsbrucker Maria-Theresien Straße getroffen. Der 23-Jährige sagte vor Gericht, dass er die beiden gesehen habe, als sie sich küssten. "Das hat mich sehr wütend gemacht", erklärte der Angeklagte vor Gericht. Mit einem Messer ging der 23-Jährige dann auf offener Straße auf sein Opfer los und stach 14 Mal auf die 20-Jährige ein. Die Frau erlag noch in der Nacht in der Innsbrucker Klinik ihren schweren Verletzungen.

"Wenn du fremdgehst, werde ich dich töten"
Der Angeklagte habe bei seiner Einvernahme vor der Polizei angegeben, dass er seine Frau davor gewarnt hatte, sich mit anderen Männern zu treffen, erklärte der Staatsanwalt. Der Beschuldigte bestätigte das auch im Prozess: So habe er zu seiner Frau gesagt: "Wenn du fremdgehst, werde ich dich töten."

Bereits vor der blutigen Tat hatte die Polizei zweimal gegen den 23-Jährigen wegen häuslicher Gewalt einschreiten müssen. Die 20-Jährige wurde deshalb von einer Fraueneinrichtung betreut.

Psychiaterin: "Angeklagter glaubte sich im Recht zu töten"
Psychiaterin Karin Kramer-Reinstadler erklärte vor Gericht, dass der Angeklagte narzisstische Persönlichkeitszüge aufweise und die vermeintliche Beziehung seiner Frau zu einem anderen Mann eine narzisstische Kränkung gewesen sei.

Zudem sei der 23-Jährige auch der Meinung, dass er innerhalb seines Wertesystems das Recht hatte, seine Frau zu töten. Kramer-Reinstadler gegenüber hätte er gesagt, dass das Fremdgehen seiner Frau in Afghanistan viel schlimmer gewertet würde, als das was er getan habe. "Wenn ich gewusst hätte, dass ich dann ins Gefängnis komme, hätte ich sie nicht in Österreich getötet", habe er außerdem gegenüber der Psychiaterin geäußert.

Staatsanwalt: Angeklagter hat Mord an Ehefrau "nie bereut"
Es gehe bei diesem Prozess um "das schlimmste Verbrechen, das es gibt", meinte der Staatsanwalt in Richtung der Geschworenen. "Der Angeklagte hat in größtmöglicher Öffentlichkeit und mit äußerster Brutalität seine Gattin ermordet", so der Jurist weiter. "Er wollte, dass sie stirbt. Er hat es angekündigt, und er hat es nie bereut."

Die Geschworenen verurteilten den Angeklagten schließlich einstimmung zu lebenslanger Haft. Der Verteidiger des Mannes meldete sogleich Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.

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