Leiche zerstückelt

18 Jahre Haft nach brutalem Mord an Geldverleiher

Österreich
17.01.2013 15:52
Wegen Mordes an seinem Geldverleiher ist am Donnerstag ein 38-jähriger Mann in Wien zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Der Hausmeister eines großen Wiener Spitals wurde schuldig gesprochen, den Autohändler Milos N. im Juli 2012 bei einem Streit um Schulden mit einem Hammer erschlagen, seine Leiche zerteilt und am Wienerwaldsee bei Tullnerbach nahe Wien abgelegt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Seit Jahren hatten sich der Beschuldigte und sein 55-jähriges späteres Opfer Milos N. gekannt. Der Autohändler war bekannt dafür, dass er Geld verlieh, wenngleich auch zu hohen Zinsen von zehn bis 15 Prozent. Da Zika M. sein Gehalt gerne verspielte und sich auch bereits von seinen Arbeitskollegen Geld geborgt hatte, nahm er das Angebot des 55-Jährigen an. Bald hatte der Angeklagte jedoch einen Schuldenstand von 21.000 Euro erreicht.

Beschuldigter von Geldverleiher stark unter Druck gesetzt
Obwohl Zika M. dem Autohändler monatlich 100 bis 150 Euro überwies, war das dem 55-Jährigen zu wenig, erklärte der Beschuldigte vor Gericht. Nach einem Streit vereinbarten die beiden am 2. Juli 2012 ein Treffen, bei dem Zika M. seine Schulden begleichen sollte. Dabei kam es jedoch erneut zu einer heftigen Auseinandersetzung. Der 55-Jährige setzte Zika M. stark unter Druck, verlangte u.a., dass der 38-Jährige für das Begleichen der Schulden seine Frau auf den Strich schicken oder eine Bank überfallen sollte.

"Ich war so verängstigt", sagte Zika M. "Er war so wütend." Daher habe er einen Vorschlaghammer genommen und damit mehrmals auf den 55-Jährigen eingeschlagen. Laut Gutachten trug Milos N. dabei acht Rissquetschwunden und ein tödliches Schädel-Hirn-Trauma davon. "Er hat erst aufgehört, als sein Opfer zu Boden ging", sagte der Staatsanwalt.

Leiche zerstückelt und in den Wienerwald gebracht
Laut dem Ankläger war Zika M. danach kurz ins Stiegenhaus gegangen, kehrte jedoch wieder zurück und stach dem 55-Jährigen mit einem Messer in den Hals, um sicherzugehen, dass er tot war. Danach zerstückelte der 38-Jährige die Leiche des Geldverleihers und packte die sterblichen Überreste in Müllsäcke, um ihn in den Keller zu schaffen.

"Das muss ja ausgesehen haben wie auf einem Schlachtfeld", so der Richter. "Ich habe alles aufgewischt", sagte der 38-Jährige. Zum Reinigen habe er Putz- und Desinfektionsmittel verwendet. "Danach konnte ich nächtelang nicht schlafen und habe wenig gesprochen. Meine Frau hat mich immer wieder gefragt, was los ist", sagte Zika M.

Mit 100 Euro, die der Hausmeister in der Tasche des 55-Jährigen gefunden hatte, ging er später zu einem Baumarkt, um eine Transportrodel und Umzugskartons zu besorgen. Mit einem Kastenwagen, den er sich vom Sohn der Freundin des Opfers Tage zuvor ausgeliehen hatte, brachte Zika M. den Toten dann in den Wienerwald. Die Leichenteile wurden zwei Tage später entdeckt.

38-Jähriger wollte Entführung vortäuschen
Aufgeflogen war die Geschichte, weil Zika M. kurz nach dem Mord mit dem Handy des Opfers bei dessen 31-jährigen Sohn anrief und mit verstellter Stimme angab, der Autohändler sei von Albanern in den Kosovo entführt worden. Wenn die Familie 50.000 Euro zahle, würde dem 55-Jährigen nichts passieren.

Als die Leiche gefunden wurde, unternahm der 38-Jährige einen Selbstmordversuch und erklärte in einem Abschiedsbrief an seine Familie, dass er ebenso wie der Autohändler entführt worden sei. Die Albaner hätten Milos N. ermordet und er hätte die Leiche beseitigen müssen. Als die Polizei Zika M. mit dem Brief konfrontierte, legte er noch im Spital ein Geständnis ab.

"Es tut mir aufrichtig leid, was passiert ist"
"Es tut mir aufrichtig leid, was passiert ist. Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, würde ich es tun. Ich habe alles zerstört", sagte Zika M. in seinen Schlussworten am Donnerstag im Prozess.

Kurze Zeit später wurde der 38-Jährige einstimmig schuldig gesprochen. Seine bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis, seine Persönlichkeitsstörung sowie eine "gewisse Provokation des Opfers", wie es der Richter beschrieb, wirkten sich für den Angeklagten mildernd aus, erschwerend wurde die brutale Tatausübung, die Zerstückelung der Leiche und die Geldabnahme nach dem Mord gewertet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Während der Angeklagte das Urteil annahm, gab der Staatsanwalt keine Erklärung ab.

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