"Bin teilschuldig"

18-Jährige brutal vergewaltigt: Neun Jahre Haft

Österreich
20.05.2014 14:52
Ein 22 Jahre alter Mann, der in der Nacht auf den 24. November 2013 in Wien-Liesing eine 18-Jährige auf ihrem Nachhauseweg von hinten gepackt, zu Boden geworfen, geschlagen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt hatte, ist am Dienstag im Straflandesgericht nicht rechtskräftig zu einer insgesamt neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers hatten den Täter überführt.

Nachdem sich der 22-Jährige an der jungen Frau vergangen hatte, soll er ihr auch noch die Brieftasche und das Mobiltelefon abgenommen haben. "Ich bin teilschuldig. Ich weiß nicht, wie es dazu gekommen ist. Ich kann mich nicht daran erinnern. Aber meine DNA wurde gefunden. Es ist wohl so oder so passiert", gab der Angeklagte nun zu Protokoll.

Der schmächtige, klein gewachsene Mann war nach der Schulpflicht keiner geregelten Beschäftigung nachgegangen und hatte sich mit Gelegenheitsarbeiten und der Unterstützung seiner Eltern, die ein Lokal betreiben, über Wasser gehalten. Er erklärte, er wäre vor dem ihm angelasteten Verbrechen mit Freunden in der Innenstadt unterwegs gewesen und hätte dabei vier bis fünf Bier, zehn bis 20 Tequila und eine Flasche Cognac getrunken. Die behauptete Trinkmenge hätte allerdings eine Alkoholisierung von mehr als sechs Promille zur Folge gehabt.

Angeklagter: "Das Mädchen tut mir wirklich leid"
Er wisse nicht mehr, was nach der letzten Flasche passiert sei und wie er in den 23. Bezirk gelangt war: "Ab der Cognac-Flasche ist blank bei mir." Als man ihn festnahm und mit den Fotos der malträtierten jungen Frau konfrontierte - die 18-Jährige erlitt infolge der Schläge schwere Verletzungen im Gesichts- und Kopfbereich -, "habe ich zu zittern begonnen und bin kreideweiß geworden". Gewalt entspreche nämlich nicht seiner Persönlichkeit, versicherte der Angeklagte: "Das Mädchen tut mir wirklich leid. Ich hätte nicht gedacht, dass ich zu so etwas imstande gewesen wäre."

Der 22-Jährige fasste eine Freiheitsstrafe von neun Jahren aus. Der Schöffensenat hatte bei der Strafbemessung eine vorangegangene, noch nicht rechtskräftige Verurteilung - fünf Monate für den Diebstahl einer Playstation - zu berücksichtigen und eine Gesamtstrafe zu verhängen.

Die missbrauchte junge Frau - sie traut sich seit dem Vorfall im Dunkeln nicht mehr allein auf die Straße - bekam Schadenersatz und Schmerzensgeld in der Höhe von 4.500 Euro zugesprochen. Der 22-Jährige akzeptierte das Urteil. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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