7 Monate unbedingt

17-Jähriger missbrauchte 3 Minderjährige: Urteil

Österreich
03.02.2016 14:05

Weil er innerhalb von fünf Wochen drei Mädchen im Alter zwischen zwölf und 15 Jahren vergewaltigt hatte, ist ein 17 Jahre alter Bursche am Mittwoch in Wien zu 21 Monaten Haft, sieben Monate davon unbedingt, verurteilt worden. Der Teenager zeigte sich geständig, betonte jedoch, das jüngste Mädchen für 14 gehalten zu haben, weil es ihm sein wahres Alter verschwiegen hätte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte hatte sich vor der Verhandlung auf freiem Fuß befunden, da das Oberlandesgericht einer Haftbeschwerde stattgegeben hatte. Der Senat sah keine hinreichenden Gründe für U-Haft. Der 17-Jährige habe "die Signale der Opfer falsch interpretiert" und sich zu den ihm vorgeworfenen Taten "hinreißen" lassen, hieß es in der Entscheidung.

Staatsanwältin: "Watsche ins Gesicht der Opfer"
Dass er etwa der Zwölfjährigen zweimal ins Gesicht ejakulierte, stellte für das OLG keine besondere Demütigung dar. Es gebe "keine besonderen Anhaltspunkte" für "eine besondere Erniedrigung", befand es. Die zuständige Staatsanwältin empörte sich über diese Sichtweise. Sie verlas in der Verhandlung einige Passagen der OLG-Entscheidung und bemerkte wörtlich, dabei handle es sich um "eine Watsche ins Gesicht der Opfer".

Der 17-Jährige war am 25. September festgenommen worden, nachdem er sich unmittelbar zuvor zweimal an der Zwölfjährigen vergangen hatte. Für das Straflandesgericht war Tatbegehungsgefahr gegeben, daher wurde zunächst auch die U-Haft verhängt. Am 14. August hatte der Bursche eine 14-Jährige am Leberberg in ein Gebüsch gelockt und missbraucht, wobei er der Schülerin den Mund zuhielt, als sie schreien wollte. Er nahm ihr auch das Handy weg, bevor er sich an ihr zu schaffen machte.

Am 30. August sprach er die Schwester eines Freundes an und gab vor, er müsse etwas mit ihr besprechen. Er lockte die 15-Jährige in ein Wohnhaus, fuhr mit dem Aufzug in den obersten Stock, begann sie zu küssen und warf sie zu Boden, als sie sich zur Wehr setzte. In weiterer Folge vergewaltigte er das Mädchen.

Am 20. September ging der 17-Jährige mit der Zwölfjährigen, mit der über WhatsApp in Kontakt gekommen war, ebenfalls unter einem Vorwand in ein Stiegenhaus. Obwohl zu diesem Zeitpunkt schon gegen ihn ermittelt wurde und er bereits als Beschuldigter zum zeitlich gesehen ersten Fall einvernommen worden war, missbrauchte der 17-Jährige auch dieses Mädchen. "Küssen wollte sie, den Rest nicht", gab er vor Gericht zu - auch, die Unmündige zu Boden gebracht, sich auf sie gekniet, am ganzen Körper betastet und bis zur Ejakulation masturbiert zu haben. Wenig später fiel er sogar ein zweites Mal über die Zwölfjährige her.

Verteidiger beantragte Haftaufschub
Dem 17-Jährigen wurde nun im Zuge der Verurteilung die Weisung erteilt, seine Therapie bei der Männerberatung, die er nach seiner Enthaftung begonnen hatte, fortzusetzen. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Er muss sich zudem eine Arbeit suchen und dem Gericht vierteljährlich eine entsprechende Bestätigung vorlegen. Verteidiger Wolfgang Haas beantragte hinsichtlich der unbedingt zu verbüßenden Reststrafe einen Haftaufschub, da sein Mandant Aussicht auf eine Lehrstelle als Installateur habe. Ob dieser Antrag genehmigt wird, entscheidet sich erst nach Rechtskraft des Urteils. Staatsanwältin Tamara Ranzdorf gab zu diesem, das der 17-Jährige akzeptierte, vorerst keine Erklärung ab.

Die drei Mädchen, die sich dem Strafverfahren mit einem symbolischen Betrag von jeweils 1000 Euro angeschlossen hatte, bekamen je 500 Euro zugesprochen. Diese Summen hatte der Angeklagte anerkannt. Mit ihren darüber hinausgehenden Ansprüchen wurden die Teenager auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

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