Kein Geständnis

15 Jahre Haft für Pinzgauer nach Mord an Freundin

Österreich
10.04.2015 19:05
Ein 45-jähriger Pinzgauer ist am Freitagabend wegen Mordes an seiner Freundin in Salzburg zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte die gleichaltrige Frau in der Nacht auf den 23. Dezember 2013 so fest geschlagen, dass sie stürzte und vier Tage später an einer Gehirnblutung im Krankenhaus starb. Der Angeklagte beteuerte bis zuletzt seine Unschuld. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Paar, das eine Wochenendbeziehung führte, hatte laut Anklage vor der Tat zwei Lokale besucht und dort auch Alkohol konsumiert. In der Wohnung der Frau im Oberpinzgau kam es dann zu einem Streit, der in Handgreiflichkeiten vor allem durch den Angeklagten ausartete. So packte der Kranfahrer seine frühpensionierte Freundin dermaßen stark am Hals und versetzte ihr dann so heftige Schläge ins Gesicht und in den Oberkörper, dass es zu Einblutungen und Hämatomen gekommen sei und auch noch "das Nasenbein gebrochen wurde", erklärte der Staatsanwalt. "Durch die Schläge stürzte die Frau nach rückwärts gegen einen harten Gegenstand." Dies habe zu den tödlichen Verletzungen geführt, so der Jurist.

Laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten wurden die Verletzungen der Pinzgauerin durch mehrfache stumpfe, äußere Gewalteinwirkung hervorgerufen. Eine Zeugin belastete zudem den 18 Mal vorbestraften Kranfahrer. So habe ihr das Opfer vor der Tat mehrmals erzählt, dass es von dem Mann öfters geschlagen werde.

"Ich war in Panik, ich bin unter Schock gestanden"
Der Angeklagte bestritt allerdings vehement, dass er in der Tatnacht seiner Freundin Gewalt angetan hätte. Sie sei Alkohol- und Tabletten-abhängig gewesen, und in jener Nacht plötzlich "narrisch" geworden und einige Male gestürzt. Er habe sie mehrmals hochgezogen, schließlich habe sich die Frau ins Bett gelegt. Als er in der Früh nachgesehen habe, sei sie dort regungslos gelegen. Nach rund einer halben Stunde alarmierte er das Rote Kreuz. Die im Gesicht und am Oberkörper schwer verletzte Frau wurde ins Spital gebracht, wo die Ärzte schließlich vier Tage später den Kampf um ihr Leben verloren.

Warum er erst eine halbe Stunde später das Rote Kreuz angerufen habe, fragte ihn die vorsitzende Richterin. "Das war kein schlechtes Gewissen. Ich war in Panik, ich bin unter Schock gestanden", antwortete der Angeklagte. Sechs Geschworene beantworteten schließlich die Frage, ob es sich um Mord gehandelt hatte, mit "ja", zwei Geschworene mit "nein". Nach dem Urteil gaben weder Staatsanwalt noch Verteidiger eine Erklärung ab.

Kranfahrer wegen Causa schon einmal vor Gericht
Der 45-Jährige war wegen der Causa im Juli des Vorjahres bereits vor einem Salzburger Schöffensenat gestanden. Die Anklage lautete damals noch auf "Körperverletzung mit tödlichem Ausgang". Doch der Prozess endete mit einem "Unzuständigkeitsurteil". Ein bedingter Tötungsvorsatz sei nicht auszuschließen, erklärte damals die vorsitzende Richterin. Gegen dieses Urteil legte der Beschuldigte Beschwerde ein. Er blitzte damit jedoch beim Obersten Gerichtshof ab.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele