"Rettung vor Papa"

10 Jahre Haft wegen Mordversuchs an Tochter (9)

Österreich
29.10.2015 19:02
Weil sie ihre neunjährige Tochter Ende Mai nach Verabreichung eines Medikaments ersticken wollte, ist eine 34-jährige Weinviertlerin am Donnerstag im Landesgericht Korneuburg des versuchten Mordes schuldig gesprochen und rechtskräftig zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Schuldspruch der Geschworenen, die damit der Anklage folgten, fiel sieben zu eins aus.

Die Frau hatte gemeinsam mit dem Mädchen aus dem Leben scheiden wollen. Sie gab der Tochter vor dem Zu-Bett-Gehen zunächst ein Medikament, aufgelöst in Limonade. Dann nahm sie selbst - in einem Glas Sekt - einige Schlaftabletten, ging ins Schlafzimmer und presste ihrer Tochter einen Polster aufs Gesicht. Dem Mädchen gelang es, sich zu befreien. "Ich muss dich vor dem Papa retten", sagte die Frau, ehe sie in der Küche Frischhaltefolie in zwei Teile schnitt und dem Kind vorschlug, sich diese aufs Gesicht zu legen - als "Spiel", wer länger die Luft anhalten könne. Als die Kleine Angst bekam und beide Folien wegzog, war ihre Mutter bereits nahezu bewusstlos. Die Neunjährige holte Hilfe bei der Nachbarin, die die Rettung rief.

"Sie konnte nicht loslassen"
Der Staatsanwältin Gudrun Bischof zufolge hatte die Angeklagte unter den Affären ihres Mannes gelitten, nach der Scheidung im Jahr 2012 aber eine On-Off-Beziehung weitergeführt: "Sie konnte nicht loslassen." Als ihr Ex-Mann ankündigte, seine neue Freundin zu einem Familienfest Ende Mai mitzunehmen, habe die gekränkte Frau Abschiedsbriefe verfasst, in denen u.a. stand, er solle leiden. Statt ihm mitzuteilen, dass er seine Tochter nicht abholen sollte, fuhr sie an jenem Tag mit ihr in eine Therme und schritt nach der Heimkehr zur Tat. Motiv: Sie wollte ihrem geschiedenen Mann das Kind wegnehmen und ihm wehtun, sagte Bischof. Aus psychiatrischer Sicht lag keine tief greifende Bewusstseinsstörung vor, die Frau war zurechnungsfähig.

34-Jährige hoffte auf Leben mit dem Ex-Mann
Kristina Venturini - die Verteidigerin hatte die 34-Jährige auch bei der Scheidung vertreten - sprach von einem langen Leidensweg ihrer Mandantin. Diese habe eigentlich nach der Trennung mit der Beziehung abgeschlossen, aber der Kindesvater habe ein "Spiel" mit ihr begonnen. Die Frau hatte daher auch nach der Scheidung auf ein gemeinsames Leben gehofft. Sie habe ihn geliebt und wurde 2015 wieder schwanger von ihm. Er wünschte allerdings eine Abtreibung. Im März verlor sie dann das Kind, der Ex-Mann wandte sich erneut von ihr ab, dazu kamen finanzielle Existenzängste. Wie Anwalt Michael Leibel dann im Schlussplädoyer ausführte, sei der Erstickungsversuch "absolut untauglich" gewesen.

Die Angeklagte selbst schilderte - in Tränen aufgelöst - ihr Leben zwischen Hoffnung, Enttäuschung und Kränkung. Auch das Kind habe auf ein neuerliches gemeinsames Familienleben gehofft. Ihr Ex-Mann habe sie aber ausgenutzt und angelogen. "Ist es außergewöhnlich, dass ein geschiedener Mann eine Freundin hat? Wo ist die Unehrlichkeit?" stellte der Richter in den Raum. Er bezeichnete den Abschiedsbrief als seitenlange Abrechnung mit dem Ex-Mann.

Die Verteidigung hatte auf versuchten Totschlag bzw. untauglichen Versuch plädiert. Laut Richter Martin Bodner wirkten mehrere Punkte strafmildernd, so das Geständnis, der bisherige ordentliche Lebenswandel, die durch selbst eingenommene Schlafmittel eingeschränkte Dispositionsfähigkeit der Angeklagten und, dass es beim Versuch blieb. Das Kind, das jetzt beim geschiedenen Vater lebt, hatte die Angriffe abwehren können.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele