Abschiebe-Drama

Zwillinge dürfen nach Österreich zurückkehren

Oberösterreich
18.10.2010 11:43
Im Fall der abgeschobenen kosovarischen Zwillinge und ihres Vaters gibt es nun offenbar doch noch ein "Happy End": Das Innenministerium hat die Bescheide des zuständigen Magistrats Steyr aufgehoben, aufgrund derer die Familie Komani Österreich verlassen musste. Die derzeit in Wien in Spitalsbehandlung befindliche Mutter kann somit zumindest fürs Erste bleiben. Dem Vater und den zwei achtjährigen Mädchen wird die Möglichkeit geboten, über ein humanitäres Visum wieder einzureisen.

Der Aufhebung des Bescheids waren gegenseitige Schuldzuweisungen von Magistrat, Polizei und Innenministerium vorausgegangen. Am Wochenende und erneut am Montag hatte die SPÖ Oberösterreich schwere Vorwürfe gegen Fekter vorgebracht: Seit Juni liege in Fekters Büro ein Akt, in dem die Stadt Steyr, wo die Familie bis kurz vor ihrer Abschiebung gelebt hatte, mehrfach für die Gewährung eines humanitären Aufenthalts eingetreten sei.

"Fekter ist weiterhin als bloße Abputzerin in Sachen humanitäres Bleiberecht für Kinder und Familien unterwegs", kritisierte SPÖ-Landesgeschäftsführer Christian Horner am Montag (vor der Bekanntgabe über die Quasi-Rücknahme der Abschiebung). Die Innenministerin versuche, die Stadt Steyr anzupatzen, um ihre politische Haut zu retten. Wie schon im Fall des abgesetzten Wiener Fremdenpolizeichefs werde wieder "ein Bauernopfer in der Beamtenschaft gesucht". "Dieses Mal halt im Magistrat Steyr", so Horner. Dabei genüge ein Blick auf die Fakten, die eindeutig belegen würden, dass man für ein humanitäres Bleiberecht eingetreten sei.

Polizei oder Stadt Steyr Schuld?
Davor hatte es vonseiten Fekters bzw. der Sicherheitsdirektion geheißen, die Stadt Steyr hätte humanitäres Bleiberecht erteilen können, dies aber verabsäumt. Der Bürgermeister von Steyr, Gerald Hackl (SPÖ), meinte wiederum, der Magistrat habe in dieser Frage gar keine Entscheidungskompetenz, und sah die Polizei verantwortlich. Obwohl einer seiner Beamten der Sicherheitsdirektion die Zuerkennung des humanitären Aufenthaltes empfohlen habe, sei deren Beurteilung trotzdem negativ ausgefallen. Sicherheitsdirektor Alois Lißl hingegen betonte, die Entscheidungsgewalt über das Bleiberecht sei allein beim Magistrat Steyr gelegen.

Die Sprecherin der "Plattform der Bürgerinitiativen für gut integrierte AsylwerberInnen", SPÖ-Landtagsabgeordnete Gertraud Jahn, wollte Lißls Aussage so hingegen nicht gelten lassen. Sie und der Asyl-Anwalt Helmut Blum stellten sich hinter Bürgermeister Hackl: Bei Altfällen, die vor Mai 2004 nach Österreich gekommen sind, müsse der Magistrat die Sicherheitsdirektion lediglich befragen, und könne dann selbst entscheiden. Bei neueren Fällen, zu denen auch die Zwillinge gehören würden, "hat der Magistrat keine Entscheidungsbefugnis", betonte Jahn.

Fekter: Bescheid des Magistrats "mangelhaft"
Fekter meinte Montagmittag, dass der Bescheid des Magistrats Steyr bezüglich eines humanitären Aufenthalts der Familie "mangelhaft" gewesen sei. Es sei bloß auf eine (negative) Stellungnahme der Sicherheitsdirektion verwiesen worden, aber kein Grund angegeben worden, warum die Komanis nicht in Österreich bleiben können.

Aus Sicht der Ressortchefin wurde somit die Phase zwischen dem abgelehnten Bescheid von Mutter und Kindern aus dem Jahr 2006 und dem Letztentscheid 2010 - in der sich die Familie ein Leben in Österreich aufgebaut hat - nicht entsprechend berücksichtigt.

Das Magistrat Steyr hatte ursprünglich den Aufenthaltsantrag der Familie Komani befürwortet. Das geht aus einem Schreiben an die Sicherheitsdirektion aus dem Jahr 2009 hervor. Dabei wird auf ein Sprachzertifikat des Kosovaren verwiesen sowie auf seine berufliche Einstufung als Führungskraft. Daher würden die Anträge der Familie aufgrund des hohen Integrationsgrades und vor allem deren Willigkeit zur Integration positiv befürwortet, hieß es in dem Schreiben.

Zeitpunkt der Rückkehr abhängig von Behörden
Wann Vater Komani und die beiden achtjährigen Mädchen wieder nach Österreich kommen können, hängt nun vom Tempo der kosovarischen und österreichischen Behörden ab. Fekter geht aber davon aus, dass dies recht schnell möglich sein sollte, wenn die Familie von ihren Beratern unterstützt wird.

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