In der Ausschreibung wurde mehrjährige Berufserfahrung verlangt, die beide Frauen ebenso wie die anderen Voraussetzungen erfüllten. Dennoch wollte das "sehr junge Team gerne eine jüngere Mitarbeiterin aufnehmen", so die Begründung der Kanzlei laut AK. Das Gesetz sieht in solchen Fällen eine Entschädigung von maximal 500 Euro vor. Aufgrund der "Abwertung und Demütigung", nicht in einem "dynamischen Team" mitarbeiten zu können, fiel der Vergleich mit 610 Euro jedoch höher aus.
"Das ist nicht nur eine persönliche Abwertung, das wertet die Arbeitsleistung einer ganzen Generation ab", so die 48-jährige Bewerberin. Johann Kalliauer, Präsident der AK Oberösterreich, zeigte sich erfreut über die gerichtlichen Schritte der beiden Frauen. Dies sei ein klares Zeichen, dass auch Diskriminierung wegen des Alters nicht zu tolerieren sei.
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