Der Weg zur Polizei war den Zivis verwehrt, weil Bewerber, die älter als 30 Jahre alt sind, nicht mehr an der Sicherheitsakademie aufgenommen werden. Ein Wegfall der Gewissenserklärung ist politisch nicht durchsetzbar, da diese Gesetzesänderung eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erfordert.
Dass Zivildiener weiterhin von Polizei, Justizwache oder Försterei ausgeschlossen werden sollen, scheint aber überholt zu sein.
Zivis auf die Pirsch
"Unser Ziel ist, die Wartefrist möglichst zu verkürzen", sagt Sepp Brandmayr, Landesjägermeister und Landtagsabgeordneter. Er möchte nicht auf Dauer im Jagdwesen auf Zivis verzichten. "Die Zeiten haben sich geändert. Es gibt ja auch keine Kommission mehr, vor der Zivildiener ihr Gewissen und die Ablehnung der Waffe rechtfertigen müssen. Wir müssen die Barrieren abbauen", argumentiert Brandmayr.
Auch der Leiter der Linzer Sicherheitsakademie, Erwin Spenlingwimmer, sieht "Diskussionsbedarf", weil es ein Ungleichgewicht gibt: Männliche Bewerber müssen nämlich weiterhin den Präsenzdienst abgeleistet haben. Frauen können aber auch ohne militärische Vorbildung zur Polizei.
Kronen Zeitung und ooe.krone.at
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