Mit Bank erschlagen

Urteil in OÖ: 20 Jahre Haft für Mord an Stiefvater

Österreich
26.06.2014 17:51
Ein 37-jähriger Oberösterreicher, der im Vorjahr seinen Stiefvater erschlagen hat, ist am Donnerstag im Landesgericht Linz wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Er wird zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Spruch ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte am 21. August in St. Thomas im Bezirk Perg seinen 63-jährigen Stiefvater, mit dem er gemeinsam auf dessen Hof lebte, u.a. mit einem Gluteisen, einem Teil eines Türstocks und einer Nachttischlampe attackiert und anschließend mit einer massiven Holzbank totgeschlagen. Zuvor hatte er die Tat in einer Stockschützenhalle angekündigt.

Im Prozess zeigte er sich geständig und rechtfertigte sich damit, dass ihn das Opfer jahrelang geschlagen und er im Drogenrausch gehandelt habe. Blut- und Haar-Analysen widerlegten letztere Behauptung zwar nicht völlig, der Chemiker der Gerichtsmedizin hielt es aber nicht für sehr wahrscheinlich.

Die Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner schloss zudem einen durch Crystal Meth verursachten psychotischen Zustand zum Tatzeitpunkt sogar explizit aus. Die Anschuldigungen gegen den Stiefvater ließen sich ebenfalls nicht beweisen. Dafür berichteten Zeugen, dass der 37-Jährige bereits zuvor mehrmals gegen den 63-Jährigen gewalttätig geworden sei.

37-Jähriger attackierte mehrmals Familienmitglieder
Der Angeklagte hatte bereits in der Vergangenheit wiederholt wegen Drogen- und Gewaltdelikten mit dem Gericht zu tun, einige Bewährungsstrafen sind offen. Auffällig ist, dass die Opfer meist in der eigenen Familie zu suchen waren. "Es zieht sich wie ein roter Faden durch sein Leben, dass andere schuld sind an dem, was er macht", sagte die Gutachterin, aktuell sei das der Stiefvater. Sie bescheinigte dem 37-Jährigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung und höhergradige geistige Abnormität. Er sei aber zurechnungsfähig. Zudem bestehe Wiederholungsgefahr bis hin zu Tötungsdelikten.

Der Staatsanwalt hatte einen Schuldspruch wegen Mordes, eine hohe Haftstrafe und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme zurechnungsfähige Rechtsbrecher verlangt. Er vermutete im Hoferbe das Motiv. Laut Gutachten habe es den Angeklagten massiv gekränkt, dass ihm der Stiefvater den Hof immer noch nicht überschrieben hatte. Es habe ihn extrem aggressiv gemacht.

Geschworene fällten einstimmiges Urteil
Die Geschworenen sprachen den Angeklagten einstimmig schuldig und befanden ihn auch einstimmig für zurechnungsfähig. Das Gericht wertete das Tatsachengeständnis als mildernd und sah damit "gerade noch" von einer lebenslangen Freiheitsstrafe ab. Als erschwerend wurden das lange Vorstrafenregister und die besondere Grausamkeit der Tat eingestuft. Der Angeklagte erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Pikantes Detail: Erst DNA-Tests im Zuge der Mordermittlungen brachten ans Licht, dass der 63-Jährige und sein späterer Mörder gar nicht verwandt waren. Beide waren offenbar immer davon ausgegangen, Vater und Sohn zu sein.

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