Die polizeiliche Observation eines lebensgefährlichen Ex-Knackis kostet in unserem westlichen Nachbarland täglich 12.000 Euro. Doch die Linzer Oberstaatsanwaltschaft versichert den Oberösterreichern, dass unser vergleichbarer Paragrafen 21 nicht ebenso menschenrechtswidrig sei: Geistig abnorme Rechtsbrecher könnten zwar "ewig" weggesperrt bleiben, werden aber jährlich automatisch begutachtet – und erst entlassen, sobald sie geheilt sind.
Psychiatrisch behandelte Gefangene kommen deshalb schneller frei, als nur sporadisch psychologisch betreute Hochrisiko-Patienten, die allgemeingefährlich bleiben.
Schneeballeffekt?
Die unbefristeten Einweisungen werden zahlreicher, die überlasteten Gutachter vorsichtiger. Die die Justiz weiß, dass die 60 geistig abnormen Rechtsbrecher länger in Garsten bleiben können als die 40 "normalen" Lebenslangen, die im Schnitt nach 20 Jahren freigehen. Das Straßburger Urteil könnte nun Garstener Geisteskranke dazu aufrufen, sich über ihre Sicherheitsverwahrung zu beschweren.
Kronen Zeitung
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