Nach EU-Urteil

Unklarheit um 60 geistig abnorme Rechtsbrecher

Oberösterreich
28.05.2010 13:38
60 geistig abnorme Hochrisiko-Häftlinge bleiben weiterhin in Garsten unbefristet weggesperrt, obwohl der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die ganz ähnliche deutsche Sicherheitsverwahrung für rechtswidrig erklärt hat. Irre Mörder müssen dort freigelassen – und überwacht werden, damit es keine neuen Opfer gibt.

Die polizeiliche Observation eines lebensgefährlichen Ex-Knackis kostet in unserem westlichen Nachbarland täglich 12.000 Euro. Doch die Linzer Oberstaatsanwaltschaft versichert den Oberösterreichern, dass unser vergleichbarer Paragrafen 21 nicht ebenso menschenrechtswidrig sei: Geistig abnorme Rechtsbrecher könnten zwar "ewig" weggesperrt bleiben, werden aber jährlich automatisch begutachtet – und erst entlassen, sobald sie geheilt sind.

Psychiatrisch behandelte Gefangene kommen deshalb schneller frei, als nur sporadisch psychologisch betreute Hochrisiko-Patienten, die allgemeingefährlich bleiben.

Schneeballeffekt?
Die unbefristeten Einweisungen werden zahlreicher, die überlasteten Gutachter vorsichtiger. Die die Justiz weiß, dass die 60 geistig abnormen Rechtsbrecher länger in Garsten bleiben können als die 40 "normalen" Lebenslangen, die im Schnitt nach 20 Jahren freigehen. Das Straßburger Urteil könnte nun Garstener Geisteskranke dazu aufrufen, sich über ihre Sicherheitsverwahrung zu beschweren.

Kronen Zeitung

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele