Bei dem grauenhaften Unfall hatte der Buslenker (44) das Mädchen und seine Freundin (beide damals 15) aus Niederneukirchen am Schutzweg übersehen und überrollt. Eines der beiden Opfer hatte keine Chance, war sofort tot. Das andere wurde zwanzig Meter weit mitgeschleift, weil der Lenker trotz eines "Rumplers" einfach weitergefahren war.
Das Mädchen überlebte leicht verletzt, aber schwerst geschockt. Der Buslenker wurde für seinen tödlichen Fehler am Linzer Bezirksgericht von Richter Hermann Pichlmayr – wie berichtet – wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer unbedingten Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt.
Die Überlebende wird wahrscheinlich noch lange unter den Folgen des erlittenen Traumas leiden. Wie sehr, soll ein psychiatrischer Gutachter feststellen. Dessen Expertise wird entscheiden, ob das Mädchen wegen allfälliger Dauerfolgen auch später noch eine Entschädigung einklagen kann, erklärt sein Anwalt Gerold Ludwig aus Stadt Haag (Niederösterreich).
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