"Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen" – stand vor der Tür des Gerichtssaales, in dem die Familientragödie verhandelt wurde. Zum Schutze des schwer traumatisierten Opfers wurde auch die Anklage, die auf Beischlaf mit Unmündigen, Schändung und Blutschande lautete, nur vor den Mitgliedern des Schöffengerichtes, vor Staatsanwalt und Verteidigern vorgetragen.
Sohn Opfer und Täter zugleich?
Laut Urteilsbegründung machte die heute junge Frau ein jahrelanges Martyrium durch. Die Missbrauchshandlungen begannen 1986. Nach der Tochter verging sich der Angeklagte auch am Sohn und dieser wiederum an der Schwester. Der Sohn, dadurch offenbar Opfer und Täter in einer Person, war mit dem Vater und Peiniger angeklagt. Das Verfahren gegen ihn wurde allerdings ausgeschieden.
Angeklagter nahm Strafe sofort an
Die Schöffen entschieden ausschließlich über die unvorstellbaren Qualen, die die Tochter erleiden musste und die in einer Schwangerschaft gipfelten. 2007 gebar die junge Frau ein Kind vom eigenen Vater. Zehn Jahre Haft lautet das Urteil nach einer nur vierstündigen Verhandlung, der Angeklagte nahm seine Strafe sofort an.
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