"Als mir eine 87-jährige Katzenhalterin erklärte, dass sie einen Termin bei ihrer Tierärztin habe, um den neuen Wurf einschläfern zu lassen, dachte ich, dass es sich nur um einen Irrtum handeln kann", berichtete Sabine Auer vom Verein "Streunerkatzen Oberösterreich".
Die betagte Dame habe laut Auer offenbar bereits mehrmals den Nachwuchs ihrer Samtpfote einschläfern lassen. Dabei bestehe in Österreich seit 2005 Kastrationspflicht für freilaufende Katzen, die nicht zur Zucht verwendet werden.
"Konnten es nicht fassen"
Auer habe sich deshalb bei der Tierärztin erkundigt und sei mit den Kätzchen selbst in die Praxis gefahren: "Wir sahen diese kleinen hilflosen Fellknäuel und die Tierärztin, die bereits die Spritze aufzog, an und konnten es nicht fassen. Als wir ihr unsere Bedenken mitteilten, drängte sie darauf, die Babys einfach stehen zu lassen und zu gehen."
Neben dem im Tierschutzgesetz festgelegten Tötungsverbot "ohne vernünftigen Grund" widerspreche die Vorgehensweise der Tierärztin auch dem Leitbild der zuständigen Kammer, so Vier-Pfoten-Geschäftsführerin Johanna Stadler. Zudem halte sie den Fall für strafrechtlich relevant - auf "mutwillige Tötung" stehe bis zu einem Jahr Gefängnis. Die betreffende Veterinärin wollte keine Stellungnahme abgeben.
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