Der Fall ist geklärt: Aus Angst vor Einbrechern hatte sich ein schwerhöriger und gehbehinderter Parkinson-Patient mit einer Pistolen-Attrappe bewaffnet, mit der er am 28. April um 1.45 Uhr erst einen Zeitungszusteller und dann zwei Streifenpolizisten Todesangst einjagte. Um seinem älteren Kollegen das Leben zu retten, feuerte der jüngere Beamte zwei Schüsse ab – eine Kugel durchschlug das Herz und die Lunge des Pensionisten.
Rechtens oder unrechtmäßig ist allerdings ungeklärt: Die Welser Staatsanwaltschaft hat der Linzer Oberstaatsanwaltschaft einen Vorhabensbericht geschickt, der jetzt mit einer zweiten Beurteilung im Wiener Justizministerium geprüft wird. Ob jede interne Instanz eine andere Rechtsmeinung vertritt und für eine Anklage oder Einstellung eintritt, bleibt geheim.
"Freilich sticht der Ober den Unter, aber jede Entscheidung wird schriftlich begründet, ist einsehbar und nachvollziehbar", legt Oberstaatsanwältin Ulrike Althuber für die weisungsgebundenen Anklagebehörden ihre Hand ins Feuer.
Anwalt eingeschaltet
Die Hinterbliebenen bekommen aber vom Gewaltschutzzentrum kostenlose Rechtshilfe, der Linzer Anwalt Helmut Kunz bekommt Akteneinsicht: Er braucht neue Beweise, um bei einem Drei-Richter-Senat nach einer Einstellung eine Fortführung des Verfahrens beantragen zu können.
von "Kronen Zeitung" und ooe.krone.at
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