Opfer vergewaltigt

Sex-Mord in OÖ: Anklage gegen 38-Jährigen erhoben

Österreich
25.04.2014 16:38
Nach der tödlichen Sex-Attacke auf eine 51-jährige Unternehmerin vergangenen Sommer im oberösterreichischen Gmunden hat die zuständige Staatsanwaltschaft Wels nun Anklage gegen den in U-Haft sitzenden Verdächtigen (38) erhoben. Sie wirft ihm Vergewaltigung mit Todesfolge und Mordversuch vor, wie die Behörde am Freitagnachmittag mitteilte.

Die 51-Jährige war in der Nacht auf den 7. Juli 2013 nach der Rückkehr von einer Feier offenbar vergewaltigt und lebensgefährlich verletzt worden (siehe Infobox). Erst nach zwei Tagen wurde sie gefunden und in die Landesnervenklinik Wagner-Jauregg eingeliefert, wo sie schließlich starb. Sie erlangte davor nicht mehr das Bewusstsein und konnte daher auch keine Angaben zu dem Vorfall machen.

Wenige Tage nach der Bluttat wurde der 38-Jährige, ein Bekannter des Opfers, festgenommen, er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er will einvernehmlichen Sex mit der Frau gehabt haben und weist jede Schuld an ihrem Tod zurück.

Den Ausschlag für die nunmehrige Anklage hat ein neues medizinisches Gutachten gegeben, das in der vergangenen Woche eingetroffen ist, nachdem zwei frühere Expertisen verschiedene Todesursachen - darunter ein Sturz der Frau ohne Fremdverschulden - möglich erscheinen ließen. Demnach ist die 51-Jährige an einem Schädelbasisbruch und Gehirnblutungen gestorben. Diese Verletzungen seien durch einen "wesentlich beschleunigten Sturz" entstanden.

Eigenverschulden laut Gutachten ausgeschlossen
Eigenverschulden schließt der Sachverständige im jüngsten Gutachten aus. Vielmehr komme ein massiver Stoß gegen die rechte Körperseite des Opfers in Betracht. Darüber hinaus stellten die Gutachter eine Gewalteinwirkung gegen das Gesicht fest, die so heftig war, dass ein Bruch der linken Kieferhöhle die Folge war. Nach den tödlichen Verletzungen dürfte der Täter auch mit einem stark profilierten Objekt einen Schlag gegen die linke Schädelseite der Frau verübt haben, was einen weiteren Schädelbruch bewirkte.

Anhaltspunkte, dass eine dritte Person auf das Opfer losgegangen oder auch nur am Tatort anwesend war, konnten laut Staatsanwaltschaft nicht gefunden werden. Dem jetzt Angeklagten drohen zehn bis 20 Jahre Haft oder eine lebenslange Freiheitsstrafe. Einen Prozesstermin gibt es noch nicht.

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