Zeugnistelefon

Schummeln darf nicht benotet werden

Oberösterreich
21.06.2017 17:04

Großer Andrang herrschte beim "Krone"-Zeugnistelefon. Die Eltern machten sich vor allem wegen der Notengebung Sorgen. Eine fast kuriose Geschichte spielte sich in einer Mühlviertler NMS ab: Dort wird wegen einer angeblichen Schummel-Schularbeit gestritten. Ein "Gnaden-Vierer" ist jedenfalls die falsche Lösung.

Eine Zwölfjährige hatte bei einer Englisch-Schularbeit in einer Neuen Mittelschule im Unteren Mühlviertel von einer Sitznachbarin abgeschrieben haben - davon ist zumindest die Lehrerin überzeugt. Sie schrieb auf die Schularbeit: "Aufgrund meiner Einschätzung nehme ich an, dass der Text abgeschrieben wurde". Das Mädchen bekam einen Vierer. Die Mutter sagt, sie weiß nicht, was sie tun soll, denn ihre Tochter und auch die anderen Schüler behaupten, dass nicht geschummelt worden sei. Landesschulinspektor Günther Vormayr empfahl der Mutter ein Gespräch mit dem Schulleiter, doch das wollte die Frau nicht: "Der Direktor steht sowieso hinter seinen Lehrern" und erzählte weiter, dass ihre Tochter einen "Gnaden-Vierer" bekommen hätte. Der vermeintlich abgeschriebene Text wurde nicht benotet, der Rest hingen schon. "Das geht gar nicht", meinte Schulexperte Vormayr: "Entweder wird die Schularbeit vollständig benotet - oder gar nicht. Das sagt das Gesetz. Eine Zwischenlösung ist nicht erlaubt." Sollte ein Gespräch mit dem Direktor nichts fruchten, ist die nächste Station der Landesschulrat.

Ein 19-Jähriger, der die 4. Klasse einer Linzer HAK besucht,  hat in Mathe ein Nicht genügend und sonst auch viele Vierer, weil er laut Vater "ein fauler Hund" ist. Der Vater wollte wissen, welche Kriterien für die Aufstiegsklausel vorliegen müssen. Landesschulinspektor Wilfried Nagl: "Bei einem Nicht-Genügend kann man aufsteigen, wenn in der Notenkonferenz ein positiver Beschluss gefällt wird. Alle Lehrer, die den Sohn unterrichten, müssen für ihn eine Prognose abliefern, ob sie ihm zutrauen, dass er das kommende Schuljahr schafft." Bekommt der Schüler die Klausel aber nicht, muss er in Mathe eine Nachprüfung machen. Nagl weiter: "Ich rate Ihrem Sohn aber, dass, sollte er die Klausel kriegen, er trotzdem die Nachprüfung macht. Man weiß ja nie, ob er die Klausel nicht vielleicht nächstes Jahr noch braucht.

Vier Nicht genügend hat eine 15-Jährige im Zeugnis, die die erste Klasse eines Mühlviertler BORG besucht. Die Eltern wollen wissen, ob sie damit aufsteigen kann. Jurist Alexander Mayrhofer sagt nein: "Nachprüfungen sind im ,Gym‘ nur möglich, wenn es maximal zwei Fünfer gibt. In den Berufsbildenden Höheren Schulen ist das anders geregelt. Wer mehr als vier ,Fleck‘ hat, darf die Schule nicht mehr besuchen - außer es ist ein Platz frei."

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