Zwei Vorfälle, darunter einen "Schlag auf den Hinterkopf" sowie ein festes Zupacken am Arm des Buben, soll der Direktor nach Angaben des Anwalts der Familie bereits eingeräumt haben. Den Eltern waren außergerichtlich zunächst 200 und dann 500 Euro angeboten worden - ohne Erfolg.
"Uns geht's nicht ums Geld, uns geht's um ganz andere Dinge", kommentierte Rechtsbeistand Kurt Lichtl (links im Bild) die Feststellung von Richter Stefan Pellegrini, dass der mittlerweile Zehnjährige aus dem Verfahren - außer einem finanziellen - wohl keinen Vorteil ziehen werde. Es müsse klargestellt werden, dass das Verhalten des Lehrers - wie von der Finanzprokuratur als Vertreter der Republik eingeräumt - nicht nur rechtswidrig, sondern auch schuldhaft war, betonte der Anwalt.
In der Klagsbeantwortung heißt es, dass der Schüler durch sein Verhalten die Übergriffe selbst provoziert habe und ihn damit möglicherweise eine Mitschuld treffe. Ein Pädagoge müsse in der Lage sein, mit derartigen Situationen umzugehen und sich zu entschuldigen, entgegnete Lichtl. In 90 Prozent der Fälle sei ein Kind nicht mitschuldig, räumte Prokuraturanwalt Herbert Arzberger (rechts im Bild) ein. Es gebe aber auch "extreme Einzelfälle".
Prozess nach 20 Minuten vertagt
Im Zusammenhang mit der Schulangst des Buben verwies der Jurist darauf, dass er bereits vor den Vorfällen Bettnässer gewesen sei. Das Verhalten des Direktors habe es noch schlimmer gemacht, entgegnete Lichtl. Mittlerweile gehe der Zehnjährige in eine andere Schule und es gebe "überhaupt keine Probleme".
Nach gerade einmal 20 Minuten wurde der Prozess, an dem weder der Lehrer noch die Eltern teilgenommen haben, vertagt. Nun gelte es herauszufinden, was tatsächlich passiert ist, sagte Arzberger. Auf die Frage, ob der Schüler im Fall eines Fehlverhaltens eine Entschuldigung des Pädagogen verdiene, antwortete er: "Ja, aber ich kann ihn nicht dazu zwingen."
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