25.000 € nach Tod

Schmerzensgeld für Trauer geringer als für physisches Leid?

Oberösterreich
16.10.2011 12:26
Wie viel ist ein Mensch wert? Mit bis zu 25.000 Euro Trauerschmerzensgeld rechnet der Anwalt jener Eltern, deren knapp zweijährige Tochter Leonie aus Seewalchen womöglich durch den Fehler eines Arztes starb – wir berichteten. Jetzt wird darüber diskutiert, ob das angemessen ist für den Tod eines Kindes. "Normales" Schmerzensgeld ist nämlich wesentlich höher.

Im österreichischen Recht ist Schmerzensgeld im § 1325 ABGB geregelt. Es gebührt vor allem für körperliche Schmerzen, aber auch für psychische Beeinträchtigungen, die auf das Verhalten des Schädigers zurückzuführen sind. Oder für eine nachhaltige Einbuße an Lebensfreude und -qualität. Schmerzensgeld muss den Umständen "angemessen" sein.

In der Praxis haben sich als Bemessungskriterium bestimmte Beträge eingependelt: Für einen Tag schwerer Schmerzen gibt es etwa 300 Euro, einen Tag mittelstarker 200 und einen Tag leichter Schmerzen 100 Euro. Seit einigen Jahren gewährt die Rechtsprechung den Angehörigen von Menschen, die ums Leben gekommen sind, sogenanntes Trauerschmerzensgeld, wenn der Schädiger vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat - wie es bei Leonie der Fall sein könnte.

10.000 Euro für komplizierten Beinbruch
Doch die Richttabelle für Schmerzensgeld zeigt, dass körperlicher Schmerz doch mehr wert ist: 1.000 Euro bekommt man schon bei leichten Prellungen, mindestens 10.000 Euro für einen komplizierten Beinbruch. Dazu gibt es auch eine so genannte Gliedertaxe – sie legt den Invaliditätsgrad fest, den man durch Verlust oder Funktionsunfähigkeit verschiedener Körperteile erleidet. Muss zudem eine Gliedmaße amputiert werden, werden zumindest 40.000 Euro Schmerzensgeld angenommen, bei Querschnittslähmung zumindest 100.000 Euro.

Verliert man einen Arm, ist man zum Beispiel zu 70 Prozent behindert, erblindet man, sind es 100 Prozent. Wird man hingegen "nur" auf einem Auge blind, sind es 60 Prozent. Durch verlorenen Geschmackssinn ist man laut Tabelle zu zehn Prozent beeinträchtigt. Verliert ein Mann sein Geschlechtsorgan, billigt man ihm 30 Prozent Behinderung zu, ebenso einer Frau, die ihre Brüste verliert. Aus diesem Invaliditätsgrad werden wiederum Zahlungen abgeleitet. Laut OGH dürfen aber keine Schmerzensgeldformeln angewendet werden, jeder Fall ist individuell zu bewerten.

Drei Stunden nach Entlassung gestorben
Das Schicksal von Leonie hatte ganz Österreich erschüttert: Das Kind war mit offener Bauchdecke zur Welt gekommen und nach der Geburt operiert worden. Bis zum 24. März gab es keine Probleme, doch dann klagte die Kleine über Bauchschmerzen. Mutter Christina brachte sie ins Vöcklabrucker Krankenhaus, aber Leonie wurde heimgeschickt. Drei Stunden später starb sie. Eine Darmverschlingung hatte zu tödlicher Sepsis geführt.

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