Endlos-Prozess

Richter ändert Meinung und schießt Swap sturmreif

Oberösterreich
09.12.2016 18:23

Derzeit läuft es gut für die Stadt Linz im 417,7-Millionen-€-Swap-Prozess gegen die Bawag: Richter Andreas Pablik hat erneut seine Meinung in einem für die Gültigkeit des Deals  wichtigen Punkt geändert, er geht - anders als vor drei Jahren - davon aus, dass der Swap 2007 eine Genehmigung des Landes gebraucht hätte.

Wenn der Franken-Swap 2007 eine aufsichtsbehördliche Genehmigung gebraucht hätte, so wäre der Vertrag ungültig und die Bawag könnte von der Stadt Linz nur einen deutlich niedrigeren Schadenersatz fordern. Vor drei Jahren (der Prozess am Handelsgericht Wien begann im November 2011!) wollte Rat Pablik den Swap noch nicht als ein genehmigungspflichtiges Darlehen einstufen, nun neigt er doch dazu - nämlich aufgrund der aus dem Swap entstehenden möglichen (und später eingetretenen) Zahlungspflichten für die Stadt Linz.

Eine "völlig überschießende Interpretation"
Die Bawag wehrt sich denn auch massiv gegen eine "völlig überschießende Interpretation" öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Doch Gutachter Uwe Wystup hatte bei der Verhandlung am Freitag erneut bekräftigt, der Swap habe bei Abschluss vom immanenten Frankenkursrisiko her gewirkt wie ein Darlehen über eine Milliarde Franken. Zur Erinnerung: Mit dem Swap wollte die Stadt eine vorhandene Frankenanleihe im Ausmaß von 195 Millionen "optimieren". Auch das bietet also einen Ansatzpunkt für Genehmigungspflichten.

Auch seine Meinung, ob der Swap die Linzer Finanzlage optimieren konnte, hat Pablik ja schon  zu Gunsten der Stadt geändert, wir berichteten. Er scheint dabei zu sein, ihn sturmreif zu schießen - in dem Sinne, dass er ein Urteil fällen und  den Swap  in die nächsten Instanzen loswerden will.

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