Disco-Prügelei

Prozess in Linz: Ein Täter wegen Mordes verurteilt

Oberösterreich
30.09.2010 20:18
Einer der vier Angeklagten im Linzer Geschworenenprozess nach einer tödlichen Disco-Prügelei im September 2008 ist Donnerstagabend zu elf Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden. Zwei weitere Beschuldigte fassten eine sechs- und eine vierjährige Freiheitsstrafe wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung aus, der vierte Mann wurde freigesprochen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Fünf Männer im Alter von 19 bis 22 Jahren hatten ihr Opfer vor dem Linzer Lokal mit Fäusten und Füßen so lange traktiert, bis es tot war. Der Gutachter sprach von mindestens 15 Tritten gegen den Kopf. Der junge Bosnier starb schließlich an einem Gehirnödem, das eine Atemlähmung verursachte. Die Angeklagten bestritten jede Tötungsabsicht. Sie seien "Schläger", hatten sie sich in einer früheren Verhandlung verantwortet, außerdem seien sie an diesem Tag betrunken gewesen.

Der Staatsanwalt wies in seinem Schlussplädoyer darauf hin, dass laut übereinstimmenden Zeugenaussagen zumindest vier Personen auf das am Boden liegende Opfer getreten hätten. Es handle sich zwar um keinen klassischen Mord mit Plan, ein bedingter Vorsatz reiche aber aus. Zudem wisse jedes Kleinkind, "dass jemand sterben kann, wenn man ihm auf den Kopf tritt".

Verteidiger: "Alkoholgeschwängerte Raserei"
Einer der Verteidiger sprach von einer "alkoholgeschwängerten Raserei", die Beteiligten hätten unter Kontrollverlust gelitten. Keine der Tathandlungen für sich wäre tödlich gewesen, sagte ein anderer Anwalt. Der bedingte Vorsatz sei eine "überspannte Annahme" - wenn man sich ins Auto setze, müsse man auch damit rechnen, dass man durch einen Unfall jemanden töten könne. Es gehe nicht um eine Verharmlosung, erklärte ein weiterer Verteidiger, er sei schockiert über die Tat. Die Strafe müsse aber "angemessen" sein. Der vierte Anwalt bezeichnete seinen Mandanten, von dem keine DNA-Spuren sichergestellt worden seien, als "vollkommen unschuldig". Er sei ursprünglich durch eine falsche Zeugenaussage belastet worden und "zur falschen Zeit am falschen Ort" gewesen.

Drei der Angeklagten entschuldigten sich bei der Familie des Opfers. Sie erklärten, dass sie nicht beabsichtigt hätten, den 21-Jährigen umzubringen. "Ich bin kein Mörder", sagte einer der Beschuldigten. 

OGH hatte Urteile wegen Formfehler aufgehoben
Der Vorfall wird bereits länger verhandelt. Beim ersten Prozess hatte sich der Richter für unzuständig erklärt, weil nur Körperverletzung und nicht Mord angeklagt worden war. Es folgte eine Neuauflage, in der die Angeklagten teils wegen Mordes, teils wegen Körperverletzung bzw. Raufhandels mit Todesfolge Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und elf Jahren ausfassten. Vier der fünf Urteile wurden vom OGH wegen eines Formfehlers wieder aufgehoben.

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