Eine monatelang verspätete Diagnose einer Sepsis nach einer Schulteroperation: 50.000 Euro aus dem Titel „Haftung nicht eindeutig gegeben“; ein verspätet erkannter Schlaganfall: 60.000 Euro. Oder 70.000 Euro für ein Kind, das bei einer Herzoperation verletzt wurde und im Rollstuhl landete. Wenn Ärztefehler nicht eindeutig nachweisbar sind, kann es seit 2001 trotzdem eine Entschädigung geben - aus dem oö. Patientenentschädigungsfonds, zu dem man über die Patientenvertretung oder die Schiedsstelle der Ärztekammer kommt.
„Die Tendenz bei den Fallzahlen und Geldleistungen geht nach oben“, betont Gesundheitslandesrätin Silvia Stöger (SP) die Wichtigkeit dieses Hilfsfonds. 2005 hat er 67 Fälle positiv erledigt, 413.000 Euro waren ausgezahlt worden. 2006 und 2007 waren es schon 111 bzw. 116 Fälle mit 1,064 Millionen Euro.
Foto: Chris Koller
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