"Hochgefährlich"

OÖ: Vier Jahre Haft für jungen Vergewaltiger

Österreich
22.03.2013 12:42
Ein zum Tatzeitpunkt 15-jähriger Bursche ist am Freitag in Linz wegen der Vergewaltigung einer 67-jährigen Frau sowie gescheiterter Vergewaltigungsversuche an zwei Mädchen im Alter von 13 und 16 Jahren zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er wird zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Prozess fand mit Ausnahme der Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Jugendliche hatte von Juni bis September 2012 im Wasserwald, einem Linzer Naherholungsgebiet, versucht, Frauen zu missbrauchen. Die erste Attacke geschah am 13. Juni, als er die 16-Jährige verfolgte, von hinten umklammerte und zu Boden riss. Dann versuchte er, das Mädchen zu vergewaltigen. Diese wehrte sich jedoch heftig und schlug ihn in die Flucht. Am 8. August schlug der Teenager erneut zu, attackierte eine 67-Jährige und verging sich an ihr.

Am 25. September folgte dann die dritte Sex-Attacke. Diesmal war das Opfer erst 13 Jahre alt. Der Bursche nahm sie in den Würgegriff und zerrte das Mädchen in ein Gebüsch. Dort nahm er ihr das Handy weg und befahl ihr, sich auszuziehen. Ein Passant kam dem Mädchen zu Hilfe und konnte so die Tat verhindern.

Alle drei Übergriffe bei Polizei gestanden
Im Zuge einer daraufhin eingeleiteten Fahndung klickten für den Burschen die Handschellen (Bild). Bei der polizeilichen Einvernahme gestand er alle drei Übergriffe. Seine beiden jüngeren Opfer leiden seit der Attacke an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Der Angeklagte wirkte vor Prozessbeginn trotz des großen Medienandrangs ruhig, auch seine Eltern waren zu dem Gerichtstermin erschienen.

Gutachten bescheinigt Rückfallgefahr
Ein neuropsychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Angeklagten eine hochgradige potenzielle Gefährlichkeit in Richtung Sexualdelikte. Er würde ähnliche Taten wieder begehen, fasste die Richterin den Inhalt zusammen. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher neben der Bestrafung auch die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Das Gericht sprach den Angeklagten schuldig. Neben vier Jahren Haft und der Einweisung in eine Anstalt muss der Bursche seinen Opfern insgesamt knapp 25.000 Euro Schadenersatz zahlen. Der heute 16-Jährige vernahm das Urteil mit gesenktem Kopf, sein Verteidiger erbat drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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