Trio verurteilt

OÖ: Bis zu zehn Jahre Haft nach drei Banküberfällen

Österreich
29.06.2012 14:58
Drei Tschechen, denen eine Beteiligung an drei Banküberfällen in Oberösterreich vorgeworfen wurde, haben am Freitagnachmittag im Landesgericht Linz Haftstrafen zwischen sechs und zehneinhalb Jahren ausgefasst. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Bei den Überfällen war jeweils eine geladene Maschinenpistole verwendet worden. Die Beute betrug insgesamt über 54.600 Euro.

Auf der Anklagebank in Linz saßen eine 43-Jährige sowie ein 28- und ein 44-jähriger Mann. Der bisher unbescholtenen Frau - sie ist die Lebensgefährtin des in Tschechien Einsitzenden - wird vorgeworfen, an allen Überfällen beteiligt gewesen zu sein. Die Frau betrat am 9. Dezember 2011 eine Bank in Linz und prüfte, ob sich die Situation für einen Raub eigne. Dann ging sie, gab auf der Straße ihrem Freund ein Zeichen, und dieser verübte den Überfall. Anschließend fuhren die beiden wieder nach Tschechien zurück. Weil der Coup erfolgreich verlief, wollte der Mann noch mehr, dabei aber nicht in Erscheinung treten.

Weitere Coups in Bad Leonfelden und Rainbach
Er heuerte einen in Tschechien ebenfalls mehrfach und einschlägig Vorbestraften sowie einen bis dahin unbescholtenen Mann als weitere Komplizen an und gab ihnen dazu die Waffe mit. Der schon mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt Geratene verübte die Überfälle, die Frau spionierte zuvor die Banken aus, und der dritte Angeklagte war der Chauffeur - seine beiden Komplizen hatten gar keinen Führerschein. So beraubten sie am 22. Februar ein Geldinstitut in Bad Leonfelden im Bezirk Urfahr-Umgebung und genau einen Monat später eines in Rainbach im Bezirk Freistadt.

Die Polizei hatte allerdings schon ein dichtes Überwachungsnetz aufgezogen. Unmittelbar nach der letzten Tat der Serie erfolgte die Festnahme durch die Sondereinheit Cobra. Die Beute und die Tatwaffe wurden sichergestellt. Das Geld aus den früheren Überfällen war laut den Angeklagten bereits verbraucht. Alle gaben an, unter finanziellen Problemen gelitten zu haben. Die Frau erklärte, sie sei von ihrem angeblich spielsüchtigen Lebensgefährten mit Drohungen zum Mitmachen gezwungen worden.

Von Mindeststrafe weit entfernt
Da sich alle Beteiligten geständig gezeigt hatten, ging es letztlich nur um die Strafhöhe. Für den Staatsanwalt handelte es sich um besonders gravierende Fälle von schwerem Raub, weil sie von einer kriminellen Organisation geplant und arbeitsteilig ausgeführt sowie dabei eine gefährliche, verbotene Waffe verwendet worden sei. Auch ein Vergehen nach dem Waffengesetz liege vor. Von der Mindeststrafe oder einer außerordentlichen Strafminderung sei man da weit entfernt, erklärte er in seinem Abschlussplädoyer.

Die Angeklagten und ihre Verteidiger verwiesen hingegen vor allem auf den Druck durch den Anstifter, unter dem sie gestanden hatten, und baten um ein mildes Urteil.

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