Mondsee-Verkauf

Nutzungsrechte bleiben großteils erhalten

Oberösterreich
23.10.2008 11:02
Sollte der Mondsee verkauft werden, sind die öffentlichen Nutzungsrechte großteils unabhängig vom neuen Eigentümer garantiert. Das ergab eine Experten-Prüfung im Auftrag der Oberösterreichischen Landesregierung. Fischerei- und Wasserrechte bleiben demnach ebenso unberührt wie der öffentliche Badebetrieb und Konzessionen für die Schifffahrt. Das teilte Umweltlandesrat Rudi Anschober von den Grünen am Donnerstag mit.

Es bestehe weiterhin für jedermann das Recht zur freien, ungehinderten Schiff- und Floßfahrt, zum Surfen oder Segeln sowie zum Schwimmen, erläuterte Anschober. Die öffentlichen Badeflächen seien abgesichert. Das ganzjährige Fahrverbot für Motorboote, das in der oberösterreichischen Seenverkehrsverordnung festgeschrieben ist, bleibe von einem Eigentümerwechsel ebenso unberührt.

Individuelle Vereinbarungen
Offen seien die Auswirkungen auf einzelne Steganlagen oder vermietete Bojen, die nicht im Grundbuch verankert sind, so Anschober weiter. Hier könne ohne Kenntnis der bestehenden individuellen Vereinbarungen keine Aussage getroffen werden. Es sei jedoch möglich, einen Käufer zur Duldung dieser Anlagen zu verpflichten.

Diskussion um Deal
Seit der Ankündigung der Eigentümerin Nicolette Waechter, den vier Quadratkilometer großen Mondsee verkaufen zu wollen, gibt es Diskussionen um den geplanten Deal. Das Land Oberösterreich - Waechters Wunschkäufer - hatte abgewunken. Ein Angebot der Bundesforste, die Bewirtschaftung für zwei Jahre unentgeltlich mit einer Kaufoption für danach zu übernehmen, lehnte hingegen die Eigentümerin ab. Ein für vergangene Woche geplanter "Runder Tisch" musste aus Krankheitsgründen verschoben werden, soll aber möglichst bald nachgeholt werden.

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