Mit 30. September tritt das befristete oberösterreichische Jugendschutzgesetz 2001 außer Kraft. Bei der Verlängerung werden nun gleich einige Praxisprobleme gelöst. Zum Beispiel mit den "Aufsichtspersonen", mit denen 14- und 15-Jährige ohne zeitliche Begrenzung ausgehen können. Die sind oft selbst ziemlich jung oder wissen gar nicht, dass sie eine Art "Kontrollor" sind. Daher brauchen sie künftig eine "schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten".
Stichwort Alkohol
Jugendlichen ab 16 ist bisher der "übermäßige" Alkoholkonsum verboten, ohne dass das im Gesetz näher definiert ist. "Erhebliche Vollzugsschwierigkeiten in der Praxis" waren die Folge. Die Lösung kommt nun ins Gesetz: Übermäßiger Alkoholkonsum liegt vor, wenn die aus dem Straßenverkehr bekannte 0,5-Promille-Grenze überschritten wird (entspricht 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft).
Computerspiel-Bremse
Neu eingeführt wird das PEGI-Alterseinstufungssystem für Computer- und Videospiele. Bei "Saturn" und in ähnlichen Läden wird dann an der Kasse im Zweifelsfall der Ausweis fällig.
Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.